Kinder- und Jugendschutz (Präventionsarbeit)
Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Erziehung. Kinder- und Jugendschutz steht deshalb vorrangig auf zwei Säulen: erzieherische Maßnahmen wie die Realisierung von Jugendschutzprojekten (z.B. Kinder- und Jugendtelefone), die vorbeugend wirken (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) und gesetzliche Regelungen zur Begrenzung gefährdender Einflüsse wie Alkoholausschank oder den Verkauf von Tabakwaren (ordnungsrechtlicher Kinder- und Jugendschutz).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Stadt Halle (Saale) ist Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern und andere an der Erziehung beteiligte Personen und Institutionen.
Er informiert, berät und vermittelt Hilfsangebote zu unterschiedlichen Themengebieten, wie Medienbildung, Gewaltprävention, soziales Lernen, legale Drogen/ Sucht, Sexualität und allem, was junge Menschen oder Eltern zum Problem werden kann. Weiterhin werden präventive Informationsangebote in verschiedenen Einrichtungen wie z.B Kindertageseinrichtungen, Horten, Schulen aller Formen und in Kinder-, Jugend- und Familieneinrichtungen durchgeführt. Interessierte erhalten zudem Auskunft über gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:
- Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Verantwortungsbereichen des Kinder- und Jugendschutzes
- Information und Beratung zum aktuellen Jugendschutzgesetz und anderen Gesetzlichkeiten
- Anhörung bei Ausnahmeregelungen nach § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (bei Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen usw.)
- Aufnahme von Beschwerden bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
- Beteiligung bei der Durchführung von Jugendschutzkontrollen
- Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, z.B. in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR) und Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Halle (Saale)
- Vernetzungsarbeit zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendschutzes
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Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutzgesetz - Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gaststättengesetz (GastG)
Gewerbeordnung (GewO)
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Wichtige Hinweise zu Zuständigkeiten
Die Meldung einer Kindeswohlgefährdung erfolgt (außer in akuten Fällen) in der Stadt Halle (Saale) mithilfe des Meldebogens, welcher an die E-Mail: kindeswohl@halle.de geschickt wird oder telefonisch unter der Rufnummer 0345 221-5610.
Weitere Informationen zum Thema
Bei Anliegen zu Themen der Hilfen zur Erziehung informieren Sie sich bitte unter Allgemeiner Sozialer Dienst/ Beratung/ Hilfen zur Erziehung.
06110 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06112 Halle (Saale)
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
06114 Halle (Saale)
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