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  • Leistungen für Bildung und Teilhabe - Bürgergeldbezug

    Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Es können monatlich 15,00 Euro für angeleitete Aktivitäten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben übernommen werden:
    • Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
    • Unterricht in künstlerischen Fächern
    • Teilnahme an Freizeiten, zum Beispiel Jugendweihe, Ferienlager

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Es erfolgt eine jährlich pauschale Zahlung für den persönlichen Schulbedarf. Dafür ist eine Schulbescheinigung im Jahr der Einschulung und ab Vollendung des 15. Lebensjahres beim Jobcenter vorzulegen.
    • Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden. Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Nachhilfeanbieter einzureichen ist. Der Leistungsanbieter rechnet mit dem Jobcenter Halle (Saale) die erbrachten Nachhilfestunden ab.
    • Übernommen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Verantwortung der Kitas, Schulen und Horte. Die Kosten werden in der Regel direkt an die jeweilige Einrichtung überwiesen.
    • Übernommen werden die vollständigen Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Verantwortung der Kitas, der Kindertagespflege und der Schulen. Mit der Bewilligung der Leistung erhalten Sie einen Gutschein, der direkt beim Essensanbieter, alternativ in der Kita bzw. Schule einzureichen ist.
    • In der Stadt Halle (Saale) sind die Kriterien zur Übernahme der Schülerbeförderung in einer Satzung geregelt. Die Anspruchsprüfung erfolgt durch den Fachbereich Bildung. Bitte reichen Sie Ihren Antrag beim Fachbereich Bildung ein.

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
      • Hinweis: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Hinweis:

    Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Mit dem Antrag auf Leistungen für Bürgergeld besteht gleichzeitig die Möglichkeit der Inanspruchnahme für Bildung und Teilhabe. Hierzu sind die erforderlichen Unterlagen im Jobcenter – Team Bildung und Teilhabe – einzureichen.

    • Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren,
      • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf 
        • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
        • Sozialhilfe
        • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
      • oder deren Familien folgende Leistungen beziehen:
        • Kinderzuschlag oder
        • Wohngeld
    • Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf Bürgergeld.

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Es fallen keine Kosten an.

    Der sich für Antragstellende ergebende Rechtsweg ist im jeweiligen Bescheid zum Antrag dargestellt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale).

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Es ist eine formlose Antragstellung möglich.
    Ausnahme: Lernförderung – separate Antragstellung erforderlich!

    Nachweise sind abhängig von der beantragten Leistung:

    • Ausflüge und Fahrten – Bestätigung Schule oder Kita
    • Schulbedarf – Schulbescheinigung in der 1. Klasse und ab Vollendung des 15. Lebensjahres
    • Lernförderung – Antrag und Bestätigung der Schule sowie Bestätigung des Anbieters
    • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – Bestätigung des Leistungsanbieters

    Stelle:
    Jobcenter Halle (Saale)
    Adresse:
    Neustädter Passage 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 6822802
    Öffnungszeiten:

    Mo: 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
    Di: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Do: 07:30 Uhr - 17:30 Uhr
    Fr: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen