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  • Personalausweis ausstellen

    Als deutsche Staatsangehörige über 16 Jahren sind Sie verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.

    Auf Wunsch können Sie den Personalausweis auch früher beantragen.

    Mit dem Personalausweis können Sie sich gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Daneben können Sie auch in alle Länder der Europäischen Union (EU) reisen.

    Sie beantragen Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Personalausweise enthalten einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

    Der Personalausweis ist 6 Jahre lang gültig, sofern Sie bei der Beantragung unter 24 Jahre alt sind. Er wird vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsablaufs ungültig, wenn:

    • Eintragungen, zum Beispiel Name oder Vorname, nicht mehr zutreffen
      • außer: Anschrift, Größenangabe
    • Sie auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Auf Wunsch können Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben, um zirka 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erinnert zu werden.

    Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Hinweis: Hier können Sie den Text in Leichter Sprache lesen.

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst und allein beantragen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können sich die Jugendlichen durch Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis begleiten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Ausweisdokuments aufgenommen, wenn das Kind 6 Jahre oder älter ist. 
    • Sie erhalten eine Geheimnummer und die Entsperrnummer des Personalausweises (PIN) in einem geschlossenen Kuvert. 
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
    • Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Antragstellung

    • nur persönlich

    Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres

    • Für Personen unter 16 Jahren kann nur derjenige, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat, vorzeitig einen Personalausweis beantragen. Die Sorgeberechtigung wird bei jeder Antragstellung geprüft.
    • Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.
    • Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Personalausweis ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

    Direktversand

    • Eine Zusendung Ihres Personalausweises in einem verschlossenen Kuvert durch persönliche Zustellung mit "Postident“ ist seit dem 01.05.2025 möglich. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 € an. Diese ist bereits bei Beantragung zu entrichten. Auf Grund der vorzunehmenden Identitätsprüfung bei Übergabe des Personalausweises, ist der Direktversand nur  möglich, wenn Sie im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

    Abholung

    • persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes“)
    • Bei einer formlosen Vollmacht muss zwingend folgender Punkt in der Vollmacht enthalten sein:
      • Pin-Brief erhalten (ja/nein)
    • Der alte Ausweis muss zur Abholung mitgebracht werden
    • Sollte der/die Ausweisinhaber/in zwischen Antragstellung und Abholung des Personalausweises das 16. Lebensjahr erreicht haben, muss die Abholung persönlich erfolgen. In diesem Fall muss die eID-Funktion des Ausweises eingeschaltet und eine neue persönliche PIN für die Internetnutzung vergeben werden.

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie:

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben
    • in Deutschland gemeldet sind
    • kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) besitzen

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein Ausweisdokument vorhanden ist: Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat)  erforderlich.) Die Vorlage der Urkunden ist nur dann erforderlich, wenn in der Stadt Halle (Saale) bisher noch kein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wurde.
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises
    • bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis oder Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Nur bei Vordatierung:

    • eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
    • eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise

    Ab dem 1. Mai 2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Diese können bei einem Fotografen, einer dm-Filiale bzw. in den beiden Bürgerservicestellen vor Ort erstellt werden.

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Für antragstellende Person ab 24 Jahren

    Gebühr: EUR 37,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Für antragstellende Person unter 24 Jahren

    Gebühr: EUR 22,80

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: EUR 10,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: EUR 13,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: EUR 30,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

    Gebühr: EUR 6,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html


    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: EUR 15,00

    Vorkasse: ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die o. g. Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.

    Bei fehlender Zahlung wird der Personalausweis nicht bei der Bundesdruckerei bestellt, sondern storniert.

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
    • Antragsbearbeitung: sofort
    • Die Herstellung des Personalausweises kann bis zu 5 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!

    Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.

    Vorgehen:

    • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
    • Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
    • Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Personalausweis ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.


    Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung des Personalausweises nur nach dem Erhalten einer separat per Brief mitgeteilten Transport-PIN erfolgen kann.

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

    • Einen Personalausweis kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (Ansprechpartner dazu unter: (0345) - 221 4613) 
    • Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) führen zur Ungültigkeit des bisherigen Dokumentes. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
    • Der Verlust eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden. Eine Verlustanzeige ist online möglich, so dass hierfür keine Vorsprache mit Termin benötigt wird. 
    • Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.
    • Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis erst nach erfolgter Eheschließung durch die Mitarbeiter/innen der Meldebehörde ausgehändigt wird! 
    • Der Nichtbesitz eines gültigen Personalausweises ist (sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist) eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
    • Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einen neuen Personalausweis persönlich zu beantragen, ist durch die Passbehörde zu prüfen, welche Alternative in Frage kommen kann (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).
    • Ausführliche Informationen vom Bundesministerium des Innern auf www.personalausweisportal.de

    Stelle:
    Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
    Telefon:
    +49 301 86812-3333
    Öffnungszeiten:

    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.

    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Reileck (hier nur Kartenzahlung möglich)
    Adresse:
    Reilstraße 132
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Adolf-von-Harnack-Straße, vor Hnr.: 2, Zufahrt nicht direkt über Reilstraße möglich
    Anzahl: 1  Gebühren: nein
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
    Adresse:
    Am Stadion 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Vordereingang
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5, Hintereingang
    Anzahl: 2
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) 
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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    Stelle:
    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214619
    Fax:
    +49 345 2214617
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
    Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
    Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin)
    So: geschlossen

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