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  • Personalausweis ausstellen

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung

    • nur persönlich

    Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

    für Kinder vor Vollendung des 16. Lebensjahres

    • Für Personen unter 16 Jahren kann nur derjenige, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat, vorzeitig einen Personalausweis beantragen. Die Sorgeberechtigung wird bei jeder Antragstellung geprüft.
    • Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.
    • Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Personalausweis ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

    Abholung

    • persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes“)
    • Bei einer formlosen Vollmacht muss zwingend folgender Punkt in der Vollmacht enthalten sein:
      • Pin-Brief erhalten (ja/nein)
    • Der alte Ausweis muss zur Abholung mitgebracht werden
    • Sollte der/die Ausweisinhaber/in zwischen Antragstellung und Abholung des Personalausweises das 16. Lebensjahr erreicht haben, muss die Abholung persönlich erfolgen. In diesem Fall muss die eID-Funktion des Ausweises eingeschaltet und eine neue persönliche PIN für die Internetnutzung vergeben werden.

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Beantragung bei der Stadt Halle (Saale) werden folgende Unterlagen benötigt:

    • bisheriger Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass
    • Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat)  erforderlich.) Die Vorlage der Urkunden ist nur dann erforderlich, wenn in der Stadt Halle (Saale) bisher noch kein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wurde.
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
    • Gebühr für die Ausfertigung des Personalausweises
    • bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
    • Personalausweis oder Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
    • bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis

    Nur bei Vordatierung:

    • eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
    • eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die o. g. Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.

    Bei fehlender Zahlung wird der Personalausweis nicht bei der Bundesdruckerei bestellt, sondern storniert.

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Der Antrag für einen neuen Personalausweis sollte möglichst 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Antragsbearbeitung: sofort
    • Die Herstellung des Personalausweises kann bis zu 5 Wochen dauern. Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!

    Der Bearbeitungsstand des Personaldokumentes kann auch online abgefragt werden.

    Vorgehen:

    • Eingabe der 10-stelligen Dokumentennummer über o. g. Link
    • Die Dokumentennummer erhalten Sie bei der Antragstellung.
    • Sofern das Dokument abgeholt werden kann, erscheint folgende Statusmeldung: Ihr Personalausweis ist in der Ausweisbehörde eingetroffen.


    Bitte beachten Sie, dass eine Aushändigung des Personalausweises nur nach dem Erhalten einer separat per Brief mitgeteilten Transport-PIN erfolgen kann.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes.

    • Einen Personalausweis kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (Ansprechpartner dazu unter: (0345) - 221 4613) 
    • Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) führen zur Ungültigkeit des bisherigen Dokumentes. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
    • Der Verlust eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden. Eine Verlustanzeige ist online möglich, so dass hierfür keine Vorsprache mit Termin benötigt wird. 
    • Bei nachgewiesener Dringlichkeit kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.
    • Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis erst nach erfolgter Eheschließung durch die Mitarbeiter/innen der Meldebehörde ausgehändigt wird! 
    • Der Nichtbesitz eines gültigen Personalausweises ist (sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist) eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
    • Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, einen neuen Personalausweis persönlich zu beantragen, ist durch die Passbehörde zu prüfen, welche Alternative in Frage kommen kann (siehe Befreiung von der Ausweispflicht).
    • Ausführliche Informationen vom Bundesministerium des Innern auf www.personalausweisportal.de

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