Personal-Ausweis machen
Sie sind 16 Jahre alt oder älter?
Und Sie sind Deutsche oder Deutscher?
Dann müssen Sie einen Personal-Ausweis haben.
Oder Sie müssen einen Reise-Pass haben.
Der Personal-Ausweis und der Reise-Pass müssen gültig sein.
Das heißt:
Sie müssen neu genug sein.
Wie lange ist der Personal-Ausweis gültig?
Das hängt von Ihrem Alter ab.
Sie sind unter 24 Jahre alt?
Dann ist Ihr Personal-Ausweis 6 Jahre gültig.
Sie sind über 24 Jahre alt?
Dann ist Ihr Personal-Ausweis 10 Jahre gültig.
Vielleicht brauchen Sie einen vorläufigen Personal-Ausweis.
Das heißt:
Sie bekommen den Personal-Ausweis nur für kurze Zeit.
Der vorläufige Personal-Ausweis ist nur für 3 Monate gültig.
Sie sind unter 16 Jahre alt?
Dann können Sie einen Personal-Ausweis nur mit einer bestimmten Person beantragen.
Die Person muss ein Sorge-Berechtigter sein.
Das heißt:
Die Person kümmert sich um Sie.
Und die Person darf bestimmen:
Wo wohnen Sie?
Das prüft man bei jedem Antrag.
Mindestens ein Sorge-Berechtigter muss mit Ihnen zusammen den Antrag machen.
Der andere Sorge-Berechtigte muss nicht dabei sein.
Aber der andere Sorge-Berechtigte muss eine Einverständnis-Erklärung schreiben.
Das heißt:
Der andere Sorge-Berechtigte sagt:
Ich bin einverstanden mit dem Antrag.
Und der andere Sorge-Berechtigte muss eine Kopie von seinem Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
Sie können den Ausweis selbst abholen.
Oder Sie können eine andere Person schicken.
Dafür brauchen Sie eine Voll-Macht.
Eine Voll-Macht ist ein Formular.
Das Formular heißt: Vollmachts-Erklärung zur Abholung eines Personal-Dokumentes.
Sie können auch eine formlosen Voll-Macht schreiben.
Das heißt:
Sie schreiben die Voll-Macht selbst.
Sie müssen einen Personal-Ausweis beantragen.
Das gilt für Sie:
Sie haben die deutsche Staats-Angehörigkeit.
Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
Sie wohnen in Deutschland.
Sie haben keinen gültigen Reise-Pass.
Sie sind 24 Jahre oder älter?
Dann kostet der Personal-Ausweis 37 Euro.
Sie sind jünger als 24 Jahre?
Dann kostet der Personal-Ausweis 22,80 Euro.
Ein vorläufiger Personal-Ausweis kostet 10 Euro.
Sie machen den Antrag nicht in der Dienst-Zeit?
Oder Sie machen den Antrag nicht an Ihrem Haupt-Wohnsitz?
Dann müssen Sie 13 Euro mehr bezahlen.
Sie machen den Antrag im Ausland?
Und Sie machen den Antrag bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung?
Dann müssen Sie 30 Euro mehr bezahlen.
Vielleicht haben Sie wenig Geld.
Dann können Sie weniger bezahlen.
Oder Sie müssen gar nichts bezahlen.
Das entscheidet die Personal-Ausweis-Behörde.
Sie müssen die Gebühren bezahlen.
Das können Sie mit Bar-Geld machen.
Oder Sie können die Gebühren mit einer EC-Karte bezahlen.
Dafür gibt es einen Kassen-Automaten in den Bürger-Service-Stellen.
Sie bezahlen nicht?
Dann bestellt die Bundes-Druckerei den Personal-Ausweis nicht.
Die Bundes-Druckerei macht den Personal-Ausweis dann auch nicht.
Sie wollen einen Personal-Ausweis?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Personal-Ausweis kann bis zu 5 Wochen dauern.
Bitte machen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich!
Bitte machen Sie einen Termin im Bürger-Service.
Die Adresse ist
Marktplatz 1
06108 Halle.
Und
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale).
Sie brauchen dafür einen Termin.
Sie können den Termin online machen.
Oder Sie rufen uns an.
Die Telefon-Nummer ist 115.
Sie müssen keine Vorwahl wählen.
Die Telefon-Nummer ist nur für die Stadt Halle (Saale).
Die andere Telefon-Nummer ist
0049 345221 0.
Sie können auch eine Mail schreiben.
An einwohnerwesen@halle.de
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