Schulbesuch außerhalb des Einzugsgebiets beantragen
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Schuleinzugsbereich, in dem Sie wohnen. In Ausnahmefällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
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Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb Ihres Schuleinzugsbereichs besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem bisherigen Schulträger ab.
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Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
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Die betroffenen Schulen werden durch die/den Schulträger angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online stellen können, erfahren Sie bei Ihrem Schulträger.
Welche Voraussetzungen für einen Besuch einer Schule außerhalb des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
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Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
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Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
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Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Es fallen gegebenenfalls Gebühren für Sie an. Die Höhe der Gebühr legt der jeweilige Schulträger fest.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Gemäß §41 Absatz 7 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Halle (Saale).
Mögliche Fristen für Anträge zur Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs legen die jeweiligen Schulträger fest.
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
06114 Halle (Saale)