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  • Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen u.a.

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    Eine Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.
    Anträge, z.B. für Baumaßnahmen, Container, Gerüststellungen, Materiallagerungen u.a werden von den beiden u. g. zuständigen Stellen bearbeitet.

    Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

    Wenden Sie sich möglichst zuerst an das Team Sondernutzung. Dieses leitet den Vorgang ggf. weiter.

    Es wird das ausgefüllte Formular "Sondernutzung/Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers - Anhörung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der StVO - Antrag"

    Benötigt wird der ausgefüllte Antrag auf "Sondernutzung/Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers - Anhörung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 der StVO - Antrag" mit Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Flächen, ein maßstabgerechter Lageplan (1:500) und ggf. die Erlaubnis zum Aufbruch des öffentlichen Verkehrsraums oder Trassenzustimmung.

    Die Gebühren ergeben sich aus der Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung.
    Für die Sperrung werden Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.OSt) berechnet.

    Die Sondernutzung muss rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Der Sondernutzungsbescheid wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.

    Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

    Stelle:
    Team Sondernutzung / Märkte
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2212378
    Fax:
    +49 345 2211404
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung

    Stelle:
    Team Sperrungen
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211255
    +49 345 2211257
    +49 345 2211259
    Fax:
    +49 345 2211242
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen