Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
Eine Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig. Anträge, z.B. für Baumaßnahmen, Container, Gerüststellungen, Materiallagerungen, werden von den beiden zuständigen Stellen bearbeitet.
Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Wenden Sie sich möglichst zuerst an das Team Sondernutzung. Dieses leitet den Vorgang ggf. weiter.
Benötigt wird der ausgefüllte Antrag auf "Sondernutzung / Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers" mit Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Flächen, ein maßstabgerechter Lageplan (1:500) und ggf. die Erlaubnis zum Aufbruch des öffentlichen Verkehrsraums oder Trassenzustimmung.
Die Gebühren ergeben sich aus der Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung.
Für die Sperrung werden Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.OSt) berechnet.
Die Sondernutzung muss rechtzeitig mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Der Sondernutzungsbescheid wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
06122 Halle (Saale)
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa.: geschlossen
So.: geschlossen
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211257
+49 345 2211259
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen