Sondernutzung des öffentlichen Raumes für Baumaßnahmen, Container, Materiallagerungen
Wenn auf Ihrer Baustelle nicht genug Platz ist, können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Fläche zu benutzen. Öffentliche Flächen wie Straßen, Wege und Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Diese Flächen sollen für jede Person zugänglich sein und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.
Sollte die Fläche durch Ihre Baustelle nicht mehr zugänglich für die Allgemeinheit sein, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis umfasst bestimmte Vorgaben. Denn durch die Baumaßnahmen entstehen Verkehrshindernisse, die Sie entsprechend kenntlich machen müssen. Dafür erstellen Sie einen Verkehrzeichenplan und holen sich im Vorfeld der Arbeiten Anordnungen der zuständigen Behörde ein. Dabei geht es unter anderem darum, wie Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind. Ebenfalls enthalten die Anordnungen, wie der Verkehr zu leiten, zu beschränken sowie zu regeln ist und ob gegebenenfalls Umleitungen erfolgen müssen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Eine Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig. Anträge, z.B. für Baumaßnahmen, Container, Gerüststellungen, Materiallagerungen, werden von den beiden zuständigen Stellen bearbeitet.
Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Wenden Sie sich möglichst zuerst an das Team Sondernutzung. Dieses leitet den Vorgang wenn notwendig weiter.
- Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein.
- Sie beeinträchtigen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen den Gemeingebrauch nicht unverhältnismäßig.
- Sie beeinträchtigen Wegebestandteile nicht unverhältnismäßig.
- Sie schränken Belange der Umwelt nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken städtebauliche Belange nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche Belange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung nicht unverhältnismäßig ein.
- Sie schränken öffentliche oder private Rechte Dritter nicht unverhältnismäßig ein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Benötigt wird der ausgefüllte Antrag auf "Sondernutzung / Maßnahmebezogene Anhörung des Baulastträgers" mit Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Flächen, ein maßstabgerechter Lageplan (1:500) und wenn notwendig die Erlaubnis zum Aufbruch des öffentlichen Verkehrsraums oder Trassenzustimmung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Gebühren ergeben sich aus der Sondernutzung gemäß Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung.
Für die Sperrung werden Gebühren gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.OSt) berechnet.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Sondernutzung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Der Sondernutzungsbescheid wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei Baumaßnahmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Erlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit der Sondernutzung beginnen.
Auch wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Die zuständige Stelle entscheidet im eigenen Ermessen über Ihren Antrag.
Die zuständige Behörde erteilt Ihnen die Sondernutzungserlaubnis in der Regel befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die erteilte Erlaubnis zurückgezogen werden kann.
Die Beseitigung von Schäden, die durch Ihre Sondernutzung entstehen, müssen Sie unter Umständen bezahlen. Die zuständige Stelle kann hierzu auch eine Vorauszahlung oder die Hinterlegung einer Geldsumme als Sicherheit von Ihnen verlangen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Anzahl: k.A.
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa.: geschlossen
So.: geschlossen
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211257
+49 345 2211259
Anzahl: 4
Anzahl: k.A.
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)