Veranstaltung auf öffentlichen Flächen, Genehmigung
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Für Veranstaltungen unter freiem Himmel – auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten und Grünanlagen –benötigen Sie die entsprechenden Genehmigungen. Diese Erlaubnis erhalten Sie „aus einer Hand“ und brauchen nicht mit mehreren Stellen und Personen aus der Stadtverwaltung verhandeln.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Landkreise berührt. Ansonsten sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen Genehmigungsbehörden. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Bitte reichen Sie den Antrag an die Stadt Halle (Saale) schriftlich, per E-Mail an veranstalterservice@halle.de oder per Fax ein.
Sie müssen eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
- Strecken- und Zeitplan in A 4-Format Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
- Kopie der Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die erforderlichen Unterlagen sind ggf. zu erfragen.
Nähere Informationen zu den auszufüllenden Formularen sind unter dem Punkt "Zusätzliche Hinweise" zusammengefasst.
Entscheidung über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO
Gebühr: EUR 10,20 - 767,00
bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand
Gebühr: EUR 767,00 - 2.301
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Gebühren sind zu erfragen.
Sie müssen den Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung einreichen.
Antragsfrist: 6 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- Das Formular (301-001) ist für Anmeldungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.
- Die allgemeinen Seiten 1 - 3 müssen immer ausgefüllt werden. Zudem ist immer ein Lageplan (die kommerziell und nicht kommerziell genutzten Flächen sind mit Angabe der Größe in m² einzuzeichnen) und ein Versicherungsnachweis einzureichen.
- Für Großveranstaltungen (ab 500 Personen) ist ein Veranstaltungskonzept beizufügen.
- Für Veranstaltungen unter Verwendung von Beschallungstechnik (Musikanlage) ist die Anlage 1 auszufüllen.
- Anlage 2 ist durch den jeweiligen Gastronomen bzw. Verein zu beantragen, welcher alkoholische Getränke gegen Entgelt zur Veranstaltung ausschenkt. Der Anlage 2 ist ein Gewerberegister- bzw. Vereinsregisterauszug beizufügen.
- Die Anlage 3 ist nur für Veranstaltungen auf dem Marktplatz {Die Stadt Halle (Saale) kann Strom und Wasser (kein Trinkwasser) zur Verfügung stellen}. Im weiteren Stadtgebiet muss der Veranstalter sich selbst um Strom und Wasser kümmern.
- Anlage 4 muss ausgefüllt werden, wenn es verkehrsrechtliche Sperrungen (Straßensperrungen, Gehwegsperrungen etc.) zur Veranstaltung geben soll, auch Festumzüge sind mit dieser Anlage zu beantragen. Bei vorgenannten muss der Veranstalter immer einen Verkehrszeichenplan einreichen. Dieser ist durch eine autorisierte Verkehrstechnikfirma zu erstellen.
- Anlage 5 ist nur zu auszufüllen, wenn es sich um einen Markt nach Gewerbeordnung handelt (hier z. B. Ostermarkt, Salzfest, Lichterfest, Blumenmarkt, Weihnachtsmarkt, Laternenfest, Töpfermarkt, Bauernmarkt). Dieser Anlage ist immer eine Händlerliste mit Name und Anschrift der Händler, angebotenem Sortiment und Standgröße beizufügen.
Findet die Veranstaltung in zwei oder mehreren Landkreisen oder über die Landesgrenze hinweg statt? Hier geht es zu weiteren Informationen sowie zu Antragformularen des Landes Sachsen-Anhalt.
Weitere ähnliche Leistungen:
Veranstaltungen mit Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen
Sofern das Landesverwaltungsamt zuständig ist, finden Sie das Antrags- und weitere Formulare unter
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Anzahl: k.A.
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa.: geschlossen
So.: geschlossen
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211304
Anzahl: 4
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)