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  • Veranstaltungen mit Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen

    Beschreibung der Dienstleistung 

    Veranstaltungen mit Verwendung von Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen müssen genehmigt werden. 
    Die Genehmigungspflicht gilt nicht für eingetragene Vereine, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für Vereine gilt eine zweiwöchige Anzeigepflicht vor Veranstaltungsbeginn.

    Gebühr 

    50,00 bis 1.000,00 EUR 

    Bearbeitung 

    bis mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung 

    Erforderliche Unterlagen 

    ausgefülltes Anzeigeformular

    Antragstellung 

    persönlich (per Fax oder auf dem Postweg) 

    Rechtsgrundlagen 

    Bundesimmissionsschutzgesetz
    Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung
    Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) (siehe Satzung)
    Allgemeinverfügung der Stadt Halle (Saale) vom 20.05.2015 (siehe Amtsblatt Nr. 10 vom 27.05.2015, Seite 6)

    Adresse:
    Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2211232
    +49 345 2211203
    Fax: +49 345 2211238

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Kontaktperson: Hr. Knofe
    Teamleiter
    Adresse: Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Raum: 08.05
    Telefon: +49 345 2211203
    Fax: +49 345 2211238
    Kontakt per E-Mail: