Veranstaltungen mit Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen
Beschreibung der Dienstleistung
Veranstaltungen mit Verwendung von Beschallungstechnik auf nicht öffentlichen Flächen müssen genehmigt werden.
Die Genehmigungspflicht gilt nicht für eingetragene Vereine, die nicht gewerbsmäßig tätig sind. Für Vereine gilt eine zweiwöchige Anzeigepflicht vor Veranstaltungsbeginn.
Gebühr
50,00 bis 1.000,00 EUR
Bearbeitung
bis mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Anzeigeformular
Antragstellung
persönlich (per Fax oder auf dem Postweg)
Rechtsgrundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz
Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale)
Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen mit Beschallungstechnik der Stadt Halle (Saale) vom 20.05.2015
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211203
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Teamleiterin Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
06122 Halle (Saale)