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  • Waldbestattung / Baumbestattung

    Die Waldbestattung ist eine besondere Form der Feuerbestattung. Dabei wird die Urne in der Nähe einer langlebigen Pflanze (meist eines Baumes) beigesetzt.

    Die Waldbestattung darf nur in zugelassenen Wäldern erfolgen (Widmung als Friedhof).

    Die Möglichkeiten, aber auch Beschränkungen, sind sehr individuell und vielfältig. Manche Friedhöfe für Baumbestattungen bieten Gemeinschafts- oder Familiengrabstätten oder eine unbegrenzte Ruhezeit an. Sie dürfen auf diesen Friedhöfen in der Regel keinen Grabstein, Grabschmuck oder Kerzen aufstellen.

    Es wird eine Plakette mit dem Namen der verstorbenen Person am jeweiligen Baum angebracht. Einzelheiten erfahren Sie beim jeweiligen Träger.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Stadt Halle (Saale) bietet eine Beisetzung in einer Fläche mit waldartigem Charakter an. Es handelt sich dabei um Baumbestattungen.

    Weitere Informationen zu Naturbestattungen im Friedhofslexikon

    Nach dem Eintritt des Todes wird eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt. Aufgrund der Todesbescheinigung wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese müssen Sie beim Träger des Friedhofs vorlegen, damit die Beisetzung erfolgen kann.

    Bei einer Waldbestattung muss vor der Einäscherung noch eine 2. Leichenschau von einem Arzt durchgeführt werden. Dieser Arzt für die 2. Leichenschau muss eine speziell dafür erteilte behördliche Erlaubnis besitzen oder einen Weiterbildungsabschluss auf dem Gebiet der Pathologie oder Rechtsmedizin haben. Danach wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert.

    Für die Durchführung der Bestattung müssen Sie in Sachsen-Anhalt nicht zwingend ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Jedoch ist eine solche Beauftragung ratsam, denn dieses erledigt auch sämtliche Formalitäten und Behördengänge für Sie.

    Die Beisetzung können Sie individuell gestalten, wobei die Wünsche der verstorbenen Person beachtet werden sollten. 

    Sollte sich die verstorbene Person ausdrücklich gegen eine Wald- bzw. Feuerbestattung entschieden haben, ist diese nicht gestattet.

    Es müssen dieselben Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung erfüllt sein.

    Diese sind:

    • Durchführung der beiden Leichenschauen, das gilt nicht für Fehlgeborene,
    • Beurkundung des Sterbefalls,
      • bei Totgeborenen ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen
      • bei Fehlgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich Datum, Umstand der Fehlgeburt und Name und Anschrift der Mutter ergeben
    • Die Urne ist biologisch abbaubar

    • Sterbeurkunde

    Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde, Kirche oder Religionsgemeinschaft, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.

    Es fallen Kosten an für:

    • die Durchführung der Leichenschauen (nicht bei Fehlgeburten),
    • die Beurkundungen,
    • die Einäscherung,
    • das Grabnutzungsrecht („Erwerb“ der Grabstelle),
    • den Sarg,
    • die Urne,
    • das Bestattungsunternehmen.

    Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an (z.B. für die Trauerhalle, für den/die Trauerredner/in, Bewirtung etc.).

    Die Höhe der Kosten hängt von der Art und Weise der Bestattung ab.

    Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.

    Die Einäscherung soll innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes durchgeführt werden.

    Nach der Einäscherung ist die Urne innerhalb eines Monats beizusetzen.

    Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis oder kreisfreie Stadt) kann eine frühere Einäscherung aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Einäscherung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.

    Stelle:
    Abteilung Friedhöfe
    Adresse:
    Liebenauer Straße 118
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213530
    Fax:
    +49 345 2213532
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Netzer
    Position:
    Adresse:
    Liebenauer Straße 118
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213530
    Telefax:
    +49 345 2213532
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Bunge
    Position:
    Adresse:
    Landrain 25
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 5211250
    Telefax:
    +49 345 5237405
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Rudolph
    Position:
    Adresse:
    Teutschenthaler Landstraße 16
    06126 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 8057717
    Telefax:
    +49 345 4723561
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Bade
    Position:
    Adresse:
    Am Wasserturm 12
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2021172
    Telefax:
    +49 345 2984676
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Herzig
    Position:
    Adresse:
    Huttenstraße 25
    06110 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 4441673
    Telefax:
    +49 345 1318676
    E-Mail: