Dienstleistungen Eheschließung 21 bis 32 von 32
Eheschließung
Sie haben den Partner für Ihr Leben gefunden und möchten das nun amtlich machen? Welche Behörden sind im Anschluss an die Trauung aufgrund der Status- und einer Namensänderung zu informieren? Bei der Planung und Vorbereitung einer Heirat müssen zahlreiche Nachweise erbracht werden, sowie Ort und Termin vereinbart und güterrechtliche Fragen geklärt werden. Für die überwiegende Zahl der damit verbundenen Verwaltungsleistungen sind die kommunalen Standesämter zuständig.
Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
Namensänderung eines Kindes nach Erklärung des gemeinsamen Sorgerechts
Namensänderung, Vornamensortierung
Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Namenserklärung von Ehegatten, Ehenamenbestimmung, Wiederannahme und Begleitname
Öffentlich-rechtliche Änderung des Nachnamens / Namensänderung
Öffentlich-rechtliche Änderung des Vornamens
Rentenabfindung für hinterbliebene Ehepartnerinnen oder Ehepartner aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
Zur Löschung vorgesehen - Informationen zur standesamtlichen Trauung für deutsche Staatsbürger