Das Bewerbungsverfahren
Sie haben ein interessantes Stellenangebot gefunden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Bewerbung und zum Ablauf des Auswahlverfahren finden Sie hier.
Sie wollen nun Ihre Bewerbungsunterlagen zusammenstellen? Dann benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben und einen tabellarischen Lebenslauf
- Nachweise über die geforderte berufliche Qualifikation (Ausbildungs- bzw. Studienabschluss)
- Kopien von Arbeitszeugnissen bzw. dienstlichen Beurteilungen und ggf. Referenzen
- die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (zum Beispiel durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine zuständige Kammer); eine Übersetzung reicht hierfür nicht aus
Bitte senden Sie uns alle vorgenannten und relevanten Unterlagen zu. Wir können unvollständige Unterlagen im Auswahlprozess leider nicht berücksichtigen.
*Haben Sie einen Abschluss an einer ausländischen Hochschule, dann gilt die abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn dieser von der zuständigen staatlichen Stelle - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - als dem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar bewertet wurde.“
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir bei der Stellenbesetzung nur Bewerber berücksichtigen können, die das Anforderungsprofil erfüllen.
Im Anforderungsprofil werden konstitutive/zwingend erforderliche und fakultative/wünschenswerte Anforderungsmerkmale differenziert. Insbesondere die in der Stellenausschreibung unter „Erforderlich ist/sind“ angegebene Qualifikation und Berufserfahrung sind für die weitere Berücksichtigung im Stellenbesetzungsverfahren entscheidend. Sofern Sie diese erforderlichen Kriterien erfüllen, sind Sie für die Stelle grundsätzlich geeignet. Ist dies nicht der Fall, werden wir Ihre Bewerbung auf diese Stelle nicht berücksichtigen können.
Die Auswahl erfolgt auf Basis der Bestenauslese unter Berücksichtigung der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung.
Damit Sie sich schnell, einfach und kostengünstig bewerben können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich direkt über unser Online-Bewerbermanagement-System zu bewerben.
Optional können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an personalauswahl@halle.de zusenden. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihre Unterlagen einen Dateiumfang von 10 MB nicht überschreiten.
Des Weiteren können uns Ihre Unterlagen aber auch per Post an folgende Anschrift schicken:
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Personal, Abteilung Personalgewinnung und -entwicklung, 06100 Halle (Saale)
Gern senden wir Ihre Bewerbungsmappe nach Abschluss des Auswahlverfahrens an Sie zurück, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie an einer Rücksendung Ihrer Unterlagen nicht interessiert sind und vernichten diese sachgerecht.
Sie haben Ihre Bewerbung zugesandt und wollen nun wissen, was jetzt geschieht?
- Zunächst erhalten Sie von uns eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen.
- Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle Bewerbungen gesichtet und geprüft, welche Bewerber das Anforderungsprofil erfüllen und in die engere Wahl genommen werden.
- Stimmen Ihre Qualifikationen, Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und Ihre Gesamtpräsentation mit unseren Vorstellungen überein, so werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
- Das Vorstellungsgespräch findet in der Regel in Form eines (teil-)strukturierten Bewerberinterviews statt.
- Gegegenenfalls werden die Vorstellungsgesrpäche per Videokonferenz durch geführt. Hinweise zu den Vorstellungsgesprächen per Videokonferenz finden Sie hier.
- Gegebenenfalls wird den Vorstellungsgesprächen noch ein Online-Bewerbertest vorgeschaltet. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zu den Eignungsdiagnostik-Testverfahren.
- An den Vorstellungsgesprächen nehmen neben Vertretern der jeweiligen Organisationseinheit und des Fachbereichs Personal auch Vertreter des Personalrates sowie des Gleichstellungsbüros teil. In einigen Fällen ist auch die Schwerbehindertenvertretung beteiligt. Seien Sie also nicht überrascht, wenn Sie einem größeren Kreis von Personen gegenübersitzen.
- Bestätigen sich Ihre als auch unsere Eindrücke im Gespräch, freuen wir uns, Sie schon bald als neuen Mitarbeiter begrüßen zu dürfen. Ist dies leider nicht der Fall, erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung.
- Bei der Einstellung von Arbeitnehmern und Beamten hat der Personalrat ein Recht auf Mitbestimmung (§ 66 Abs. 1 Nr. 1 67 Abs. 1, Nr. 1 LPersVG LSA). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bzw. Beamten nur einstellen darf, nachdem der Personalrat hierzu im Rahmen eines Mitbestimmungsverfahrens beteiligt wurde.
- Die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens hängt von vielen Arbeitsschritten ab. Eine generelle Aussage hierzu ist daher nicht möglich.
Für Ihre Fragen zur Bewerbung stehen Ihnen die in der jeweiligen Stellenausschreibung angegebenen Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nicht für spätere Stellenbesetzungsverfahren aufbewahren können. Sollten Sie sich für eine weitere Stellenausschreibung interessieren, so bewerben Sie sich bitte erneut.
Wie bewerbe ich mich?
Damit Sie sich schnell, einfach und kostengünstig bewerben können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich direkt über unser Online-Bewerbermanagement-System zu bewerben.
FAQ Bewerbung über das Online-Bewerbermanagement-System
- Welcher Internetbrowser soll verwendet werden?
Die Nutzung der Online-Bewerbermanagement-Software Jobquick ist über die gängigen Internetbrowser möglich.
- Welche persönlichen Daten werden bei der Online-Bewerbung benötigt?
Das Online-Bewerbermanagement-System benötigt die folgenden personenbezogenen Daten, um Ihre Bewerbung zu verarbeiten:
Name, Vorname, E-Mail-Adresse
Alle anderen Daten wie u.a. Geburtsdatum, Adressdaten, Telefonnummer, Gesundheitsdaten (Grad der Schwerbehinderung, Gleichstellung), Familienstand sind freiwillige Angaben.
- Ist meine Bewerbung angekommen?
Nach dem Absenden Ihrer Bewerbung im Online-Bewerberportal erhalten Sie eine automatische Bestätigung. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den in der jeweiligen Stellenausschreibung angegebenen Ansprechpartner im Fachbereich Personal.
- Welche Bewerbungsunterlagen benötigen Sie?
Die erforderlichen Dokumente sind im Bewerbungsformular als Pflichtfeld gekennzeichnet. Sie müssen an dieser Stelle ein Dokument hochladen. Wir benötigen einen tabellarischen Lebenslauf und die Nachweise über die geforderte berufliche Qualifikation (Ausbildungs- bzw. Studienabschluss). Des Weiteren benötigen wir Ihre Arbeitszeugnisse bzw. dienstlichen Beurteilungen und ggf. Referenzen. Die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen durch deutsche Institutionen (zum Beispiel durch eine zuständige Bezirksregierung, ein zuständiges Ministerium oder eine
zuständige Kammer); eine Übersetzung reicht hierfür nicht aus.
- Warum muss ich die Fragen im Bewerberformular beantworten?
Mit der Beantwortung der Fragen werden Ihre Qualifikation, Ihre Kompetenzen sowie Fachkenntnisse mit dem Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle abgeglichen. Sie erhalten somit die Möglichkeit, Ihre Qualifikation und Kenntnisse umfassend darzustellen.
- Wie informiere ich mich über neue Stellenangebote?
Unsere Stellenangebote finden Sie unter www.karriere.halle.de.
- Gibt es einen Job-Newsletter?
Ja. Nutzen Sie unseren kostenlosen Informationsservice rund um neue Stellenveröffentlichungen. Sie müssen sich dazu einmalig anmelden. Hinterlegen Sie lediglich die gewünschte Stellenart. Sobald eine passende Stelle veröffentlicht wird, informieren wir Sie per E-Mail.
- Vorstellungsgespräch per Videokonferenz
Ausgewählte Vorstellungsgespräche im Rahmen der Personalauswahlverfahren werden aus organisatorischen Gründen per Videokonferenz durchgeführt.
Hinweise zu den Vorstellungsgesprächen per Videokonferenz finden Sie hier.
- Eignungsdiagnostik-Testverfahren
Im Rahmen ausgewählter Personalauswahlverfahren wird ein Online-Testverfahren zur Eignungsdiagnostik vorgeschaltet. Der Einsatz der Testverfahren bietet Ihnen und der Stadt Halle (Saale) als Arbeitgeber vorab die Möglichkeit zu prüfen, inwieweit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Ihre persönlichen Kompetenzen zu dem ausgeschriebenen Anforderungsprofil passen.
Weitere Informationen zu den Eignungsdiagnostik-Testverfahren finden Sie hier:
Erläuterungen zu den Eignungsdiagnostik-Testverfahren
- Wie wird der Datenschutz berücksichtigt?
Durch das Übersenden Ihrer Bewerbungsunterlagen stellen Sie uns Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung. Hieraus ergeben sich für uns umfangreiche Informationspflichten über die Erhebung, Verarbeitung und Löschung dieser personenbezogenen Daten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationsblatt zum Datenschutz
- Sind Bewerbungen per E-Mail oder Post möglich?
Optional können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an personalauswahl@halle.de zusenden. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihre Unterlagen einen Dateiumfang von 10 MB nicht überschreiten. Des Weiteren können uns Ihre Unterlagen aber auch per Post an folgende Anschrift schicken: Stadt Halle (Saale), Fachbereich Personal, Abteilung Personalgewinnung und -entwicklung, 06100 Halle (Saale).
- Ist der angegebene Besetzungszeitpunkt verbindlich?
Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Besetzungszeitpunkt. Zeitliche Verschiebungen sind möglich. Die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens hängt von vielen Arbeitsschritten ab. Eine generelle Aussage hierzu ist daher nicht möglich.
- Kann ich mich auch telefonisch über die ausgeschriebene Stelle informieren?
Für Ihre Fragen zur Bewerbung stehen Ihnen die in der jeweiligen Stellenausschreibung angegebenen Ansprechpartner gern zur Verfügung. Fachliche Fragen beantwortet Ihnen die vorgesetzte Führungskraft aus dem jeweiligen Fachbereich. Für organisatorische Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner aus dem Fachbereich Personal zur Verfügung.
- Kann ich mich auch ohne Stellenangebot (Initiativbewerbung) bewerben?
Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen. Initiativbewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen, so dass diese datenschutzgerecht vernichtet werden. Sollte ein für Sie passendes Stellenangebot aktuell nicht veröffentlicht sein, dann schauen Sie gern zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf unsere Homepage.
- Können Bewerbungsunterlagen für spätere Ausschreibungen aufbewahrt werden bzw. reicht eine Bewerbung für mehrere Stellen aus?
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nicht für spätere Stellenbesetzungsverfahren aufbewahren können. Sollten Sie sich für mehrere Stellenausschreibungen interessieren, so bewerben Sie sich bitte jeweils separat und gehen Sie in jeder Bewerbung individuell auf das ausgeschriebene Anforderungsprofil ein.
- Wann sind Sie für eine Stelle geeignet?
Wir können bei der Stellenbesetzung nur Bewerber berücksichtigen, die das Anforderungsprofil erfüllen. Im Anforderungsprofil werden konstitutive/zwingend erforderliche und fakultative/ wünschenswerte Anforderungsmerkmale differenziert. Insbesondere die in der Stellenausschreibung unter „Erforderlich ist/sind“ angegebene Qualifikation und Berufserfahrung sind für die weitere Berücksichtigung im Stellenbesetzungsverfahren entscheidend. Sofern Sie diese erforderlichen Kriterien erfüllen, sind Sie für die Stelle grundsätzlich geeignet.
- Wie erhalte ich Informationen zum Stand meiner Bewerbung?
Für Ihre Fragen zur Bewerbung stehen Ihnen die in der jeweiligen Stellenausschreibung angegebenen Ansprechpartner im Fachbereich Personal gern zur Verfügung.
- Was passiert, wenn ich meine Bewerbung zurückziehe?
Wenn Ihre schriftliche Information zur Rücknahme vorliegt, wird Ihre Bewerbung im Verfahren nicht mehr berücksichtigt.
- Bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück?
Wenn Sie sich online bewerben, werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Personalauswahlverfahrens und der Einhaltung einer Rechtsfrist, in der die Möglichkeit eines gerichtlichen Klageverfahrens eines Mitbewerbers besteht, nicht mehr benötigt. Daher werden alle personenbezogenen Daten der Bewerber spätestens 6 Monate nach Abschluss des Personalauswahlverfahrens vollständig gelöscht und eventuelle Papierbewerbungen vernichtet. Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen unseres Online-Bewerbermanagement-Systems bei unserem Dienstleister aicovo GmbH auf einem Server. Die datenschutzrechtliche Zertifizierung nach DIN 27001 liegt vor.
Ihre Papier-Bewerbungsmappe senden wir Ihnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gern zurück, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie an einer Rücksendung Ihrer Unterlagen nicht interessiert sind und vernichten diese sachgerecht.
- Kann ich mich nach einer Absage erneut bewerben?
Ja, Sie können sich auf ein oder mehrere öffentlich ausgeschriebene Stellenangebote erneut bewerben.
- Was bedeutet TVöD?
Die Bezahlung erfolgt bei Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Beamte werden nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA) besoldet. Die Entgelt- und Besoldungstabellen finden Sie unter folgenden Links (Entgelttabelle VKA, Entgelttabelle SuE und Besoldungstabelle). Die Vergütung ist in Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen aufgeteilt, die durch Stufen je nach Berufserfahrung in der übertragenen Aufgabe differenziert wird.
Link: www.oeffentlicher-dienst.info/tvoed/
- Anerkennung und Höhe der Erfahrungsstufen
Einschlägige Berufserfahrungen können bei entsprechendem Nachweis (Arbeitszeugnis) innerhalb der Entgeltgruppe auf die Stufenzuordnung angerechnet werden. Die Beantragung der Anerkennung der Berufserfahrung erfolgt nach der Einstellungszusage über den zuständigen Personalsachbearbeiter. Wie schnell Sie generell in den Erfahrungsstufen der Entgeltgruppen steigen können, ist im TVöD festgeschrieben. Das Entgelt der Stufe 1 wird in der Regel gezahlt, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Die Stufe 2 folgt nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren, Stufe 4 nach sechs Jahren, Stufe 5 nach zehn Jahren und Stufe 6 nach 15 Jahren.
- Ist mobiles Arbeiten in der Stadtverwaltung möglich?
Grundsätzlich ist mobiles Arbeiten in der Stadtverwaltung möglich. Voraussetzung hierfür sind u.a. dass keine betriebliche oder dienstliche Belange (u. a. Datenschutz- und Informationssicherheitsbestimmungen) entgegen stehen und die Tätigkeiten eigenständig und eigenverantwortlich und ist ohne großen Abstimmungsbedarf ergebnisorientiert durchführbar sind. In Aufgabenbereichen, in denen Aufsichtspflichten erfüllt werden, oder Aufgabenbereiche mit Publikumsverkehr können nicht am Mobilen Arbeiten teilnehmen. Die Führungskraft muss die Nutzung des Mobilen Arbeitens befürworten.
- Möglichkeit und Höhe der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Grundsätzlich ist es möglich die Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit zu reduzieren. Ein entsprechender Antrag kann bei den Personalsachbearbeitern gestellt werden und muss von der Führungskraft und Organisationsleitung befürwortet werden.