Fördermaßnahmen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Ziele des Sondervermögens sind,
- schnell und in ausreichendem Maß in die öffentliche Infrastruktur zu investieren,
- Defizite im Bereich der Infrastruktur, die in der Aufgabenzuständigkeit von Ländern und Kommunen liegen, abzubauen,
- wichtige Zukunfts- und Transformationsaufgaben, wie die Digitalisierung und Energiewende, voranzutreiben und nicht zuletzt
- neue Wachstumsimpulse zu setzen, damit Deutschland ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt.
Verteilung und Umsetzung der Gelder
Die Verteilung und Umsetzung dieser Gelder erfolgt seit dem 1. Januar 2026 unbürokratisch über das landeseigene Infrastruktur-Sondervermögensgesetz (Infra-SVG) und wird über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgewickelt. Das Land Sachsen-Anhalt teilt die ihm zugewiesenen 2,61 Milliarden Euro in zwei große Säulen - den Kommunalarm und den Landesarm - auf.
Der Kommunalarm (ca. 60 % / rund 1,6 Mrd. Euro)
Der Kommunalarm (ca. 60 % / rund 1,6 Mrd. Euro): Diese Mittel fließen über pauschale Budgets direkt an die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden. Sie dienen dem Abbau lokaler Infrastrukturdefizite vor Ort. Die Festlegung, welche Maßnahmen aus den Mitteln Sondervermögen finanziert werden, trifft die Kommune selbst. Der Maßnahmeplan muss vom Stadtrat beschlossen werden.
Die von der Stadt Halle (Saale) geplanten Projekte, die über den Kommunalarm finanziert werden sollen, können dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates entnommen werden.
Die 2. Änderung soll im Stadtrat am 28.10.2026 beschlossen werden.
Maßnahmenplan „Investitionsprojekte der Stadt Halle (Saale) zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität“
Stand: 29.09.2026 (Vorschlag Beschlussfassung 2. Änderungsbeschluss VIII/2026/03200)
Maßnahmen Landesarm (ca. 40 % / rund 1,0 Mrd. Euro)
Dieser Teil verbleibt auf Landesebene und wird ministeriell gesteuert, um übergreifende fachaufgabenbezogene Großprojekte (z. B. im Bereich Schienennetz oder Digitalisierung) umzusetzen. Die Ministerien entwickeln i.d.R. eigene Programme, über die Fördermittel beantragen werden können.
Erweiterung der Lagerflächen für die Freiwilligen Feuerwehr Halle-Dölau - Fertigteilgarage für die Lagerung von Einsatzmitteln, Verbrauchsmitteln und Einsatzstellenverpflegung
Durch die Stadt Halle (Saale) wurde der Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Halle-Dölau umgesetzt.
Die Fertigstellung und Übergabe des Feuerwehrhauses erfolgten im Jahr 2020. Aufgrund der wachsenden Aufgaben der Feuerwehr sowie den daraus folgenden Anforderungen an die Technik, Ausstattung und Räumkapazitäten muss eine Erweiterung der Lagerflächen für die Freiwilligen Feuerwehr Halle-Dölau erfolgen.
Hierzu soll, auf einem bisher nicht bebauten Grundstücksteil, eine Fertigteilgarage errichtet werden. In dieser Fertigteilgarage soll die Lagerung von Einsatzmitteln, Verbrauchsmitteln und Einsatzstellenverpflegung erfolgen.
Zur Realisierung der Beschaffung wurde, durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, eine Zuwendung in Höhe von 50.000,00 Euro genehmigt. Diese Zuwendung wird aus Mitteln des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes finanziert.