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    Attentat auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Landesverwaltungsamt für Betroffene zuständig

    (halle.de/ps) Nach dem Anschlag von Magdeburg sind erste Anfragen zu den Hilfsangeboten des Landesverwaltungsamtes im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts eingegangen. 
    Geschädigten des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sowie deren Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden stehen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts umfangreiche Hilfen zur Verfügung. Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Tat auszugleichen. Das Soziale Entschädigungsrecht (Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – SGB XIV) bietet grundsätzlich eine Vielzahl von Leistungen, z. B. die Krankenbehandlung, die Schnellen Hilfen in Form der Begleitung durch das Fallmanagement und der psychischen Sofortintervention in den Traumaambulanzen, die Übernahme von Überführungs- und Bestattungskosten, Teilhabeleistungen sowie Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene.

    Aber auch für mittelbar Betroffene steht das Landesverwaltungsamt unterstützend zur Verfügung. Sofern Betroffene in der Folge des Miterlebens der Tat oder bei einer engen emotionalen Bindung die Überbringung der Nachricht der schweren Verletzung oder des Todes eines Geschädigten, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, stehen auch diesen die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts zur Verfügung. 
    Darüber hinaus begleiten die Kolleginnen und Kollegen Betroffene beratend und betreuen diese im Rahmen des Fallmanagements. Des Weiteren stehen im Rahmen des Leistungsbereiches der Schnellen Hilfen den Berechtigten des Anschlags das Hilfsangebot der Traumaambulanzen zur Verfügung. In den Traumaambulanzen erfolgt eine psychotherapeutische Frühintervention mit gezielten präventiven Maßnahmen, um psychischen Störungen durch das schädigende Ereignis vorzubeugen, sie zu beheben oder deren negative Folgen einzudämmen.

    Weiterführende Informationen zum Leistungsangebot im Bereich der Opferentschädigung, darunter auch zum Hilfsangebot des Bundesopferbeauftragten, sind auf der Website des Landesverwaltungsamts unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de zu finden.