(halle.de/ps) Im Aufnahmeverfahren von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassen an die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2025/26 müssen Eltern die ausgefüllte und unterschriebene Schullaufbahnerklärung bis Montag, 3. Februar 2025 in ihrer jeweiligen Grundschule abgeben. Das Formular der Schullaufbahnerklärung, auf dem die Eltern die gewünschte Schulform für ihr Kind erklären, wird am Freitag, 24. Januar mit dem Halbjahreszeugnis ausgegeben. Auf Grundlage dieser Erklärung erfolgt später die Zuweisung an eine Schule.
Katharina Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales: „Wir bitten die Eltern dringend, die Frist für die Abgabe der Schulbahnerklärung einzuhalten, um den Prozess der späteren Schulzuweisung nicht zu erschweren – für alle Beteiligten. Auf der Schullaufbahnerklärung müssen die gewünschte Schulform und eine Schule benannt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass ein Anspruch auf eine bestimmte Schulform, nicht jedoch auf eine konkrete Schule besteht.“
Schulwahl im Gebiet der Stadt Halle (Saale)
Eltern können zwischen folgenden Schularten wählen:
- Öffentliche kommunale Schulen
- Schulen mit inhaltlichen Schwerpunkten
- Schulen in freier Trägerschaft.
Hinweis: Die Anmeldung zur Aufnahme für die Schulen in freier Trägerschaft oder mit inhaltlichem Schwerpunkt ist von den Eltern direkt an der jeweiligen gewünschten Schule bis zum festgesetzten Termin vorzunehmen. Diese Schulen führen ihre Aufnahmeverfahren eigenverantwortlich durch.
Übersicht der öffentlichen kommunalen Schulen
Je nach Schulform bieten die Schulen eine allgemeine, berufsorientierte oder vertiefte allgemeine Bildung an.
(1) Schulen mit allgemeiner und berufsorientierter Bildung:
- Sekundarschulen: „Johann Christian Reil“, „Halle-Süd“, „Am Fliederweg“
- Gemeinschaftsschulen: „Kastanienallee“, „August Hermann Francke“, „Heinrich Heine“
- Kooperative Gesamtschulen (Sekundarschulzweig): „Ulrich von Hutten“, „Wilhelm von Humboldt“
- Integrierte Gesamtschulen: „Am Steintor“, „Marguerite Friedlaender“, „Am Planetarium“
(2) Schulen mit vertiefter allgemeiner Bildung:
- Kooperative Gesamtschulen (Gymnasialzweig): „Ulrich von Hutten“, „Wilhelm von Humboldt“
- Gemeinschaftsschulen: „Kastanienallee“, „August Hermann Francke“, „Heinrich Heine“
- Integrierte Gesamtschulen: „Am Steintor“, „Marguerite Friedlaender“, „Am Planetarium“
- Gymnasien: „Giebichenstein Thomas Müntzer“, „Hans-Dietrich Genscher“, „Südstadt“, „Christian Wolff“, „Lyonel Feininger“.
Hinweis: Die Stadt Halle (Saale) hat keine Schulbezirke oder -einzugsbereiche festgelegt. Ein stadtweiter Zugang zu allen öffentlichen Schulen ist grundsätzlich möglich.
Das Aufnahmeverfahren im Überblick
Sofern die Anmeldungen an den jeweiligen Schulen die Platzanzahl übersteigen, wird durch die Stadt Halle (Saale) ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Das Auswahlverfahren (Losverfahren) bei Übernachfrage
Entscheidend für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist der angegebene Erstwunsch für die konkrete Schule. Die zur Verfügung stehende Platzzahl ist die Basis für die per Losverfahren zu vergebenden Plätze. Das Losverfahren berücksichtigt alle vorliegenden Anmeldungen unabhängig von der Schulweglänge oder anderen Kriterien.
Schüler, die bei der Auslosung keinen Platz an der Schule ihres Erstwunsches erhalten, bekommen einen Platz auf einer sogenannten „Nachrückerliste“. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist an kommunalen Gymnasien und Gesamtschulen mit Auswahlverfahren zu rechnen.
Schüler auf der „Nachrückerliste“ erhalten mit der Information eine schulische Alternative und verbleiben unabhängig von der Annahme der Alternative bis zum 31. Juli auf der „Nachrückerliste“. Die Schüler werden beim Freiwerden von Plätzen an der Schule ihres Erstwunsches nachträglich berücksichtigt.
Alle Eltern werden immer schriftlich über das Ergebnis des Losverfahrens informiert. Die Stadtverwaltung wird die Eltern spätestens in der 11. Kalenderwoche (10. bis 14. März 2025) zum Ergebnis des Aufnahme- und Losverfahrens informieren. Die Stadt bittet darum, dass Eltern etwaige Entscheidungen rasch treffen und sich termingerecht bei der Stadt zurückmelden.
Weitere Informationen
Die Stadtverwaltung hat alle wesentlichen Informationen über das Aufnahmeverfahren, Schulen sowie Schulformen in einer Broschüre zusammengefasst. Die Broschüre „Schul- und Bildungsangebote“ kann online abgerufen werden unter www.total-lokal.de. Dort werden die weiterführenden Schulen vorgestellt. Diese finden sich übersichtlich auch im Schulregister auf der städtischen Internetseite. Dort steht auch ein Merkblatt zur Aufnahme an halleschen weiterführenden Schulen zur Verfügung.