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    Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Sachsen-Anhalt

    (halle.de/ps) Im Landkreis Harz und im Altmarkkreis Salzwedel wurde am 7. August 2024 der Ausbruch des Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV3) bei Schafen sowie in einem Rinderbestand festgestellt. Auf Grund der Ausbrüche hat Sachsen-Anhalt seinen Status als "BTV-frei" verloren. Das hat unmittelbare Folgen für die Tierhalter.

    Ab sofort dürfen für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen, nur unter bestimmten Bedingungen in BTV-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden.

    Da die Krankheit in Deutschland zuvor jahrelang nicht mehr nachgewiesen worden ist, galt die Bundesrepublik offiziell als seuchenfrei. Im Oktober 2023 wurde erstmals BTV-3 in den Niederlanden nachgewiesen. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind – neben Sachsen-Anhalt – die Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen.

    Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die zumeist Rinder und Schafe betrifft. Das Virus wird nicht von Tier zu Tier, sondern durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Neben leichten Verläufen führen schwere Verlaufsformen zu hohen Sterblichkeitsraten, insbesondere bei Schafen. Eine namensgebende Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Virus für Menschen nicht gefährlich ist. Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden.

    Weiterführende Informationen:
    Seit Mitte Juni ist in Sachsen-Anhalt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit möglich. Das Land unterstützt zusammen mit der Tierseuchenkasse die Impfung von Rindern und Schafen. Erstattet werden die Kosten für die Impfung, höchstens jedoch 4,00 Euro je Rind und Jahr sowie 8,35 Euro je geimpftes Schaf und Jahr. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe reicht nach bisherigen Erkenntnissen eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.
    In Sachsen-Anhalt werden rund 275.000 Rinder und 89.000 Schafe gehalten.