(halle.de/ps) Um im Rahmen des Bildungspakets „Bildung und Teilhabe“ den Zugang für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu Sport und Kultur zu erleichtern, hat die Stadt Halle (Saale) in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Halle (Saale) eine Verfahrensänderung beschlossen: Ab 1. März 2023 werden die Mitgliedsbeiträge, die durch Bildung und Teilhabe übernommen werden, nach Antragstellung direkt an die Vereine, Musikschulen etc. überwiesen, statt wie bisher in Form eines Gutscheins erbracht. Antragsberechtigt sind Eltern von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben aus Familien, die folgende Leistungen beziehen: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen und Sozialhilfe.
Katharina Brederlow, Beigeordnete für Bildung und Soziales, der Stadt Halle (Saale): „Das Verfahren reduziert den Aufwand für Eltern und Vereine deutlich.“ Die Beiträge werden in einer Höhe von bis zu 15 Euro im Monat übernommen. In Halle (Saale) profitieren mehr als 12.500 Kinder und Jugendliche von der Unterstützung.
Die Beigeordnete wirbt für Vereinssport und kulturelle Teilhabe: „Es stellen sich positive Effekte ein, die weit über die körperliche Ertüchtigung und soziale Teilhabe hinausgehen. Die Persönlichkeitsbildung wird gefördert, ein Ausgleich zur digitalen Welt geschaffen und der Umgang mit Konflikten geschult. Und, egal ob im Sportverein oder in der Musikschule – bei Freizeitaktivitäten spielen soziale und kulturelle Herkunft keine Rolle, dafür erwächst ein Gefühl des Dazugehörens und das Erleben von Gemeinschaft.“
Die Stadtverwaltung stellt die Verfahrensänderungen im März in den Gremien des Stadtrates vor.
Eine Übersicht über die teilnehmenden Anbieter finden sich in der Anbieterdatenbank und auf der Seite des Stadtsportbundes.
Mehr Informationen für Antragstellende halten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenters und der Stadt Halle (Saale) bereit.
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