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    Briefwahlbüro für OB- und Bundestagswahl öffnet im Stadthaus

    (halle.de/ps) Für die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Halle (Saale) am 2. Februar 2025 sind bislang mehr als 20.000 Anträge auf Briefwahl eingegangen. Seit Anfang dieser Woche hat die Stadt bereits mehr als 10.000 beantragte Briefwahl-Unterlagen an die Antragsteller verschickt. Briefwahlunterlagen können weiterhin am besten online beantragt werden auf www.wahlen.halle.de.
     
    Wahlbriefe können in den gelben Briefkästen der Deutschen Post und den Briefkästen der Stadtverwaltung Halle (Saale) am Ratshof eingeworfen werden. Zu den Öffnungszeiten des Bürgerservice im Ratshof stehen dort auch Wahlurnen bereit.
     
    Wenn die Online-Beantragung für die Briefwahl nicht genutzt werden kann, besteht die Möglichkeit, im Briefwahlbüro der Stadt diese Unterlagen zu erhalten. Die Wahlberechtigten können sich im Briefwahlbüro einen Wahlschein mit den dazugehörigen Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Mitzubringen sind grundsätzlich der amtliche Ausweis mit Lichtbild und der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen, der den Wahlberechtigen mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite) postalisch zugegangen ist bzw. zugeht. Es ist möglich, direkt vor Ort zu wählen. Wahlberechtigte, die im Onlineverfahren, per Post oder Fax beantragt haben, ihrer Unterlagen selbst abzuholen, erhalten diese ebenfalls im Briefwahlbüro im Stadthaus.
     
    Das Briefwahlbüro für die Oberbürgermeisterwahl und für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag öffnet die Stadt Halle (Saale) am Montag, 20. Januar 2025, im Stadthaus, Markplatz 2. Das Büro befindet sich in der ersten Etage, Raum 113. Der letzte Öffnungstag ist der 21. Februar 2025. Zwischen 31. Januar und 10. Februar ist das Büro geschlossen.
     
    Das Briefwahlbüro hat geöffnet
    vom 20. Januar bis einschließlich 31. Januar:

    • montags, 8 bis 16 Uhr
    • dienstags, 8 bis 16 Uhr
    • mittwochs, 9 bis 15 Uhr
    • donnerstags, 8 bis 18 Uhr
    • Freitag, 24. Januar, 9 bis 12 Uhr
    • reitag, 31. Januar, 9 bis 18 Uhrund

    vom 10. Februar bis einschließlich 21. Februar:

    • montags, 8 bis 16 Uhr
    • dienstags, 8 bis 16 Uhr
    • mittwochs von 9 bis 15 Uhr
    • donnerstags von 8 bis 18 Uhr
    • Freitag, 14. Februar, 9 bis 12 Uhr
    • Freitag, 21. Februar, 9 bis 18 Uhr (Die Briefwahl zur Bundestagswahl ist bundesweit rechtlich an diesem Tag nur bis 15 Uhr im Briefwahlbüro möglich).