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    Bürgermeister Egbert Geier: „Lösungen statt Populismus: Bei Kriminalität und Straftaten sind Polizei und Justiz gefordert“

    (halle.de/ps) Die Entwicklung der Straftaten im Bereich Riebeckplatz/Hauptbahnhof (Waffenverbotszone) zeigt für das vergangene Jahr 2023 eine deutliche Tendenz nach oben – nachdem es eine moderate Entwicklung bis zum Jahr 2021 gegeben hat. Davon lässt sich nur ein Teil mit dem Ende der Beschränkungen nach der Corona-Pandemie erklären.

    Bürgermeister der Stadt Halle (Saale), Egbert Geier: „Es ist nicht hinnehmbar, dass sich die Angst, Opfer von Straftaten zu werden, prägend auf das Leben der Menschen auswirkt. Der Gewalt im öffentlichen Raum muss entschieden begegnet werden. Aus Sicht der Stadt muss jetzt dringend an die guten, gemeinsamen Erfolge von Stadt und Land bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität in den letzten beiden Jahren angeknüpft werden. Die hohe Polizeipräsenz, die stringente Ermittlungsarbeit und die konsequente Strafverfolgung aber auch die Präventionsarbeit in Schulen haben eindeutig gezeigt: Wenn das Land bereit ist zu handeln und Straftaten nachdrücklich verfolgt werden, sinkt auch die Kriminalitätsrate.“

    Im Kontext der Jugendkriminalität konnte dank einer engen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landesbehörden eine deutliche Reduzierung der Fälle im Vergleichszeitraum 2023/2024 erreicht werden:

    Fallzahlen:

    • Februar 2023: 35; Februar 2024: 28
    • März 2023: 38; März 2024: 15
    • April 2023: 35; April 2024: 25
    • Mai 2023: 28; Mai 2024: 22
    • Juni 2023: 59; Juni 2024: 6
    • Juli 2023: 29; Juli 2024: 4

     

    Die Polizei hat zugesichert, die Präsenz weiterhin hoch zu halten. Der Kräfteeinsatz könne entsprechend der aktuellen Lage jederzeit angepasst werden.

    Die Stadt selbst wird weiterhin jede Hilfe beisteuern, damit sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann. Hierzu wurden beispielweise die Dienstzeiten des Ordnungsbereiches bereits auf 24/7 ausgeweitet und der dortige Personalansatz nahezu verdreifacht. Im Bereich von Straftaten haben die städtischen Bediensteten jedoch keine Befugnisse, die auch nur annähernd mit denen der Polizei vergleichbar sind. Deren Befugnisse ergeben sich insbesondere aus der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).

    Bürgermeister Egbert Geier: „Wahlkampf hin oder her – aber populistische Forderungen, die eine völlig unzutreffende Erwartungshaltung an die Stadt in Bezug auf die Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten erwecken, sind in Anbetracht der tatsächlich problematischen Situation nicht zielführend. Die Entwicklung stellt ein bundesweit vorzufindendes Phänomen dar und muss mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden. Andere Bundesländer machen es uns vor: Eine hohe Polizeipräsenz in Verbindung mit konsequenter Strafverfolgung schaffen Vertrauen in unseren Rechtsstaat sowie die Polizeibehörden. Sie verbessert nicht zuletzt das individuelle Sicherheitsempfinden.“