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    Bundestags- bzw. OB-Stichwahl: Hinweis zur Teilnahme ohne Wahlbenachrichtigung

    (halle.de/ps) Die Stadt weist daraufhin, dass Wählerinnen und Wähler, die keine Wahlbenachrichtigungen erhalten haben, dennoch bei der Bundestagswahl beziehungsweise bei der Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag, 23. Februar 2023 ihre Stimme abgeben können. Diese Möglichkeit besteht gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses am Wahlsonntag im zuständigen Wahllokal der Betroffenen.

    Ihr zuständiges Wahllokal finden die Betroffenen auf der Internetseite der Stadt unter: https://halle.de/verwaltung-stadtrat/stadtpolitik-und-ortsrecht/wahlen/wahlraumsuche . In die Suchmaske muss lediglich die Wohnadresse des Betroffenen eingegeben werden.

    Die betreffenden Personen haben außerdem die Möglichkeit, in der Briefwahlstelle im Stadthaus, Marktplatz 2, 1. Etage, Zimmer 113, ebenfalls unter Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes persönlich vorzusprechen und erstmals Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies ist für die Bundestagswahl bis einschließlich 15 Uhr am morgigen Freitag, 21. Februar 2025, möglich. Für die Oberbürgermeister-Stichwahl besteht die Möglichkeit der Ausstellung von Briefwahlunterlagen bis einschließlich 18 Uhr.

    Haben die Betreffenden bereits Briefwahlunterlagen beantragt und diese nicht erhalten, ist keine Wahl im Wahllokal am Sonntag mehr möglich. Die Betreffenden müssen dann persönlich in der Briefwahlstelle vorsprechen und sich einen Ersatzwahlschein ausstellen lassen.

    Die Ausstellung von Ersatzwahlscheinen ist für beide Wahlen noch wie folgt möglich:

    Briefwahlstelle im Stadthaus, Marktplatz 2, 1. Etage, Zimmer 113

    • Donnerstag, 20. Februar 2025, bis 18 Uhr
    • Freitag, 21. Februar 2025, 9 bis 18 Uhr

    Briefwahlstelle in der Wolfgang-Borchert-Straße 77

    • Sonnabend, 22. Februar 2025, 9 bis 12 Uhr (Hinweis: Bitte am Eingang klingeln.)

    Die Briefwahlstelle weist darauf hin, dass nur während der o.g. Zeiten noch Ersatzwahlscheine ausgestellt werden dürfen.