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    Stadt beteiligt sich am Aktionstag „Kommunen am Limit“

    (halle.de/ps) Die Stadt Halle (Saale) beteiligt sich am Aktionstag „Kommunen am Limit“. Am Montag, 22. Juni 2026, machen Städte, Landkreise und Gemeinden bundesweit auf die dramatische kommunale Finanzsituation aufmerksam. Die kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund – haben gemeinsam zu diesem Aktionstag aufgerufen und fordern von Bund und Ländern, endlich entschlossen zu handeln und wirksame Maßnahmen gegen die kommunale Finanzkrise zu ergreifen.

    Um 11 Uhr wird Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt den Aktionstag auf dem Marktplatz eröffnen. Auch die Beigeordneten werden die Konsequenzen der aktuellen Finanzlage darlegen. Im gesamten Stadtgebiet beteiligen sich zudem weitere Institutionen, die aufgrund der Finanzsituation der Stadt in existenziellen Schwierigkeiten sind. Dazu gehören sowohl städtische Einrichtungen als auch freie Träger.

    Die Finanzlage der Städte, Landkreise und Gemeinden ist dramatisch: Das kommunale Defizit lag 2025 bundesweit bei rund 30 Milliarden Euro – ein historischer Höchststand. Für die Einwohnerinnen und Einwohner wird die kommunale Finanzkrise direkt spürbar, denn sie betrifft viele kommunale Aufgaben wie die Instandhaltung von Straßen, Kultur- und Sportangebote, Bibliotheken, Schwimmbäder, den ÖPNV und viele soziale Angebote.

    Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Städte und Gemeinden sind die Herzkammer unserer Demokratie. Sie sind der Ort, an dem die Menschen in ihrer unmittelbaren Lebenswirklichkeit erleben, ob staatliche Institutionen funktionieren oder nicht. Die dramatische finanzielle Situation sorgt auch bei uns in Halle dafür, dass unsere Handlungsspielräume immer kleiner werden und die Menschen spürbar an Lebensqualität einbüßen. Dem müssen wir uns entgegenstellen.“

    Die Kommunen und ihre drei Spitzenverbände fordern deshalb von Bund und Ländern:

    • Das kommunale Finanzierungsdefizit muss vollständig beseitigt werden. Dies kann über eine jährliche Soforthilfe, eine Erhöhung des kommunalen Anteils an den Gemeinschaftssteuern sowie notwendige Reformen in den sozialen Sicherungssystemen geschehen.
    • Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt auch“ muss sofort für jede Aufgabenübertragung oder -ausweitung von Bund und Ländern gelten – mit einem vollständigen finanziellen und dynamisierten Ausgleich für alle Aufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern übertragen werden.