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    Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt vergibt wieder Arbeitsstipendien und Projektförderungen

    Der Countdown läuft! Die letzte Bewerbungsrunde für dieses Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Bis zum 1. Dezember 2023 können sich Kunstschaffende für eine Förderung oder ein Stipendium bewerben. Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt bietet Antragstellerinnen und Antragstellern vorab eine telefonisch Einzelberatung an.

    Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt unterstützt mit Arbeitsstipendien und Projektförderungen alle Sparten der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst sowie Vorhaben aus den Bereichen Literatur, Musik, Fotografie und interdisziplinäre Projekte.

    Zudem gibt es die Sonderförderprogramme „frei–raum“, das Programm zur Ausstellungs- und Galerieförderung, und „wage–mutig“, ein Filmförderprogramm. Die Kunststiftung fördert die Drehbuch- und Projektentwicklung von Kurzfilmen mit einem Stipendium von bis zu 4.500 Euro sowie die Filmproduktion mit einem Zuschuss von 90% der Gesamtkosten bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro.

    Arbeitsstipendien, die mit 1.500 Euro monatlich vergütet sind, können für drei oder sechs Monate beantragt werden und dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Antragsberechtigt sind freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler, die im Haupterwerb selbstständig tätig sind und in der Regel ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

    Projektförderungen werden für Vorhaben aller Kunstsparten von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen vergeben. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Gefördert werden Vorhaben, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Im Rahmen einer Projektförderung werden auch Ankaufvorhaben zeitgenössischer Kunst und Publikationen unterstützt. Künstlerkataloge werden mit einem Beitrag von 8.000 Euro gefördert. Literarische Werke werden mit bis zu 4.000 Euro unterstützt.

    Alle Informationen zu den Förderprogrammen der Kunststiftung gibt es hier, alle Antragsformulare gibt es auch in der folgenden Übersicht.


    Fragen rund um die Antragstellung von Projektförderungen und Arbeitsstipendien beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunststiftung Sachsen-Anhalt am 27.11.2023 telefonisch!Interessierte können sich bis zum 20.11.2023 unter info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de mit ihrem vollständigen Namen, ihrer Telefonnummer und unter Nennung ihres Vorhabens (Arbeitsstipendium oder Projektförderung) anmelden. Die Kunststiftung vergibt daraufhin Termine für ein telefonisches Beratungsgespräch.

    Der nächste Antragsschluss ist am 1. Dezember 2023. Die Unterlagen können an diesem Tag bis 18 Uhr direkt in den Geschäftsräumen der Kunststiftung Sachsen-Anhalt am Neuwerk 11 in 06108 Halle (Saale) abgegeben oder per Post mit Aufgabestempel 1. Dezember 2023 an die genannte Adresse geschickt werden. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Stiftungsrat im Mai/Juni 2024.