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    Haushalt 2026: Stadt hofft auf schnelles Prüfergebnis durch das Landesverwaltungsamt

    (halle.de/ps) Die Stadtverwaltung Halle (Saale) wurde durch das Landesverwaltungsamt informiert, dass mit Vorlage der geänderten Unterlagen zum Haushalt 2026 nunmehr die gesetzlich normierte Prüffrist neu beginnt und erst am 4. Mai 2026 endet. Zuvor war das Ende der Prüffrist auf den 15. April 2026 datiert.

    Der Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung, Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026, Haushaltskonsolidierungskonzept 2026 (VIII/2025/01586) (Vorlage VIII/2026/02385) vom 25. März 2026 – inklusive der seitens des Stadtrates zudem vorgenommenen Änderungen – führte in der Konsequenz dazu, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2026 zu aktualisieren waren. Die erforderlichen Anpassungen hat die Verwaltung nach Beschluss des Stadtrates umgehend vorgenommen und dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung übergeben. Die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom heutigen 10. April 2026, dass mit Vorlage der geänderten Unterlagen nunmehr die gesetzlich normierte Prüffrist neu beginnt, kann die Stadtverwaltung nur zur Kenntnis nehmen. Es liegt nunmehr im Ermessen des Landesverwaltungsamtes, ob es diese Prüffrist, die am 4. Mai 2026 endet, vollständig ausreizt. 

    Die Pressemitteilung des Landesverwaltungsamts im Wortlaut:

    Neuer Haushaltsentwurf der Stadt Halle setzt neue Prüffrist der Kommunalaufsicht in Gang

    Die Stadt Halle (Saale) hat dem Landesverwaltungsamt am 1. April 2026 einen umfangreich überarbeiteten Haushaltsentwurf vorgelegt. Dieser umfasst nicht nur ein geändertes Haushaltskonsolidierungskonzept, sondern auch eine neue Haushaltssatzung sowie einen neuen Haushaltsplan. Damit ersetzt der aktuelle Entwurf die zuvor eingereichte Haushaltssatzung vollständig.

    Da der Haushalt genehmigungspflichtige Bestandteile enthält, unter anderem Kreditermächtigungen, Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskredite, ist die Kommunalaufsicht gesetzlich verpflichtet, den neuen Entwurf umfassend und vollständig erneut zu prüfen. 

    Das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sieht vor, dass mit dem Eingang eines neuen Haushaltsentwurfs eine neue gesetzliche Prüffrist beginnt. Diese Frist beträgt einen Monat. Die neue Prüffrist endet daher nicht am 15. April 2026, wie bislang kommuniziert, sondern am 4. Mai 2026.

    Die erneute vollständige Prüfung liegt dabei auch im Interesse der Stadt Halle (Saale): Nur auf Grundlage eines rechtssicher geprüften Haushalts können Genehmigungen erteilt und finanzielle Handlungsspielräume dauerhaft und belastbar eröffnet werden. Das Landesverwaltungsamt handelt hierbei strikt innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Ziel der erneuten Prüfung ist es, eine rechtssichere Entscheidung über den Haushalt der Stadt Halle (Saale) auf der Grundlage des aktuell vorliegenden Entwurfs zu treffen.