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    Haushalt: Stadt Halle (Saale) beschließt Jahresabschluss 2023 fristgemäß

    (halle.de/ps) Den Jahresabschluss 2023, der geprüfte Abschluss der Buchführung des Haushaltsjahrs 2023, sowie die vorbehaltlose Entlastung von Bürgermeister Egbert Geier hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch, 18. Dezember 2024, beschlossen. Damit bestätigt der Stadtrat dem Bürgermeister das Haushaltsjahr 2023 ordnungsgemäß geführt zu haben.

    Damit legt die Stadt Halle (Saale) als eine von nur zwei Kommunen in Sachsen-Anhalt den Jahresabschluss 2023 fristgemäß vor. Der Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt hatte nach seiner Prüfung den Jahresabschlusses 2023 und den dazugehörigen Rechenschaftsbericht bestätigt.

    René Simeonow, Leiter des Fachbereiches Rechnungsprüfung: „Mit Ihrem Beschluss bringen die Stadträtinnen und Stadträte zum Ausdruck, dass einschließlich des geprüften Jahresabschlusses keine Bedenken gegen die ausgeübte Haushaltswirtschaft bestehen. Durch den Beschluss erklären sich die Ratsmitglieder mit der Haushaltsführung des Bürgermeisters einverstanden und billigen das im Jahresabschluss aufgezeigte Ergebnis.“

    Außer Halle (Saale) ist es nur noch Magdeburg gelungen, den Jahresabschluss fristgemäß bis zum 31. Dezember 2024 festzustellen.

    Ohne beschlossenen Jahresabschluss kann das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht den Kommunen die Genehmigung von Folgehaushalten verweigern.