(halle.de/ps) Der Bärlauch erfreut sich im Frühling großer Beliebtheit. Doch beim Sammeln ist Vorsicht geboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Sammeln von kleinen Pflanzenmengen für den persönlichen Bedarf erlaubt, jedoch nicht in Naturschutzgebieten. So ist das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ zwar eines der beliebtesten Sammelgebiete in Halle (Saale), allerdings ist das Sammeln von Bärlauch dort strikt verboten, da diese Gebiete besonderen Schutz genießen. Hier besteht ein generelles Wege-Gebot. Die zunehmende Nutzung führte zu stark verdichteten Schneisen im Unterholz. An diesen Stellen wächst auf absehbarer Zeit keine Pflanze mehr, und die Tiere werden durch die ständigen „Besuche“ von Sammlern teils erheblich gestört. Zudem wird der Bärlauch oftmals gleich einkaufstütenweise gesammelt, was eine Vermarktung vermuten lässt.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass das Sammeln von Bärlauch und anderen Pflanzen in geschützten Gebieten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Stadt bittet um umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten, um die Natur zu schützen.