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    Jobcenter und Sozialamt übernehmen ab Februar höhere Mieten

    (halle.de/ps) Zum 1. Februar 2026 steigen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge, bis zu denen das Jobcenter und der Fachbereich Soziales die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat die turnusmäßige Überprüfung der aktuellen Richtwerte ergeben.

    Konkret gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften Bedarfe für Unterkunft und Heizung bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:

    Haushaltsgröße Bruttokaltmiete 2026
    (Grundmiete + kalte Betriebskosten)
    1-Personen-Haushalt 397,00 €
    2-Personen-Haushalt 442,80 €
    3-Personen-Haushalt 529,90 €
    4-Personen-Haushalt 636,00 €
    5-Personen-Haushalt 815,40 €
    für jede weitere Person 90,60 €


    Das Jobcenter und der Fachbereich Soziales berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin.

    Heizkosten

    Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind.
    Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft.
     

    Angemessene Wohnfläche für Heizkosten

    Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche
    1-Personen-Haushalt bis 50 m²
    2-Personen-Haushalt bis 60 m²
    3-Personen-Haushalt bis 70 m²
    4-Personen-Haushalt bis 80 m²
    5-Personen-Haushalt bis 90 m²
    für jede weitere Person 10 m²