(halle.de/ps) Die Stadt beabsichtigt, bei Übertragungen des ersten K.o.-Spiels der deutschen Nationalmannschaft, die in Freisitzen von Gaststätten am Montag, 29. Juni 2026, angeboten werden (Anstoß: 22.30 Uhr), nicht einzuschreiten und Übertragungen zu dulden. Voraussetzung ist, dass die weiteren Vorgaben der städtischen Allgemeinverfügung (Nebenbestimmungen aus Punkt 3 der Allgemeinverfügung) eingehalten werden und die Übertragung zum Spielende beendet wird.
Grund der Duldung sind die große Bedeutung der Deutschlandspiele für weite Teile der Bevölkerung sowie die Tatsache, dass das Spiel lediglich eine halbe Stunde nach 22 Uhr beginnt und die Allgemeinverfügung bei Spielen mit Beginn bis 22 Uhr eine Übertragung bis 60 Minuten nach Spielende zulässt.
Hintergrund: Die Stadt Halle (Saale) hat am 5. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung zu öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 auf Grundlage des § 6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV i.V.m. § 2 der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV) erlassen und veröffentlicht, siehe Amtsblatt Nr. 13 vom 5. Juni 2026). Darin heißt es unter anderem: Während der Fußball-WM dürfen vom 11. Juni 2026 - 19. Juli 2026 die im Stadtgebiet befindlichen Gaststätten, die über einen erlaubten Freiflächenbetrieb verfügen, ihre Betriebszeiten zum Zwecke der öffentlichen Direktübertragung von Weltmeisterschaftsspielen, deren Anfangszeit bis einschließlich 22 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, MEZ) liegt, bis 60 Minuten nach Spielende ausdehnen. Formell umfasst die Allgemeinverfügung das Deutschland-Spiel am 29. Juni 2026 nicht, da es nach 22 Uhr beginnt. Aufgrund des hohen öffentlichen Interesses setzt sich die Stadt jedoch für die Möglichkeit einer Übertragung ein. Diese muss allerdings nach dem Spiel enden und darf nicht die darüber hinaus gehenden 60 Minuten umfassen, die in der Allgemeinverfügung vorgesehen sind.