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    Kommunalaufsicht bestätigt Sicht der Verwaltung: Anschaffung von Schul-Containern nicht zulässig

    (halle.de/ps) Die vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Anschaffung von Schulcontainern als Ausweichquartier für die Otfried-Preußler-Grundschule ist auch nach Ansicht des Landesverwaltungsamtes (LVA) nicht umsetzbar. Hierzu hat Bürgermeister Egbert Geier heute die Stadtratsfraktionen unterrichtet.

    In seiner Stellungnahme vom 4. Oktober 2024 weist das LVA zum Stadtratsbeschluss vom 28. August 2024 darauf hin, dass die Anschaffung von Containern in diesem Fall als neue freiwillige und in der Sache nicht notwendige Leistung für die Stadt nicht finanzierbar ist. Gemäß §105 Abs. 1 S. 1 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) LSA sind außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn die Auszahlungen unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. „Die Unabweisbarkeit der Auszahlung für die Schulcontainer ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar“, so das LVA.

    Die Verwaltung bereitet in der Folge die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zur Containerbeschaffung für die Stadtratssitzung im November vor.

    Konkret äußert die Kommunalaufsicht erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken. Die Anschaffung und Aufstellung der Container, die in den Jahren 2025 und 2026 knapp 11 Millionen Euro kosten würde (Planungskosten, Erschließung, Beschaffung der Modulanlage für eine schulische Nutzung inkl. Montage), stelle eine neue freiwillige Leistung dar. Dies sei in Haushaltskonsolidierung befindlichen Kommunen grundsätzlich nicht gestattet. „Die für die Anschaffung der Schulcontainer aufzunehmenden zusätzlich nötig werdenden Kredite stellen sich daher aktuell als nicht genehmigungsfähig dar“, erklärte das LVA.

    Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule stehe bereits ein Ausweichquartier zur Verfügung: „Dieses ist durch den von der Stadt bereitgestellten Schulbusverkehr in nicht zu beanstandender Weise zu erreichen. Daher kommt eine außerplanmäßige Auszahlung zur Anschaffung der Schulcontainer vorliegend nicht in Betracht.“

    Überdies bemängelt die Kommunalaufsicht die erwartete kurze Nutzungszeit der Container, da diese bis zum Ende der Sanierung nur wenige Monate überhaupt benötigt und nach der Sanierung der Preußler-Grundschule keine weitere Verwendung finden würden. Dies, so das Landesverwaltungsamt, stünde nicht mit dem im Kommunalverfassungsgesetz verankerten „Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Einklang“ (§ 98 Abs. 2 KVG LSA). Auch diese Tatsache hatte die Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat bereits mehrfach deutlich gemacht (siehe auch die Präsentation im Stadtrat im August unter TOP 10.5).

    Bürgermeister Egbert Geier: „Die Stadtverwaltung hat wiederholt betont, dass eine Investition von knapp 11 Millionen Euro für die Anschaffung und Aufstellung der Container als Ausweichquartier für die Otfried-Preußler-Grundschule nicht verhältnismäßig ist und finanzielle Mittel für diese Investition nicht zur Verfügung stehen. Das Landesverwaltungsamt hat diese Auffassung bestätigt. In der Folge bleibt nur der Weg, die die Aufhebung des Beschlusses zu erwirken.“

    Katharina Brederlow, zuständige Beigeordnete für Bildung und Soziales, fügt hinzu: „Wir sind uns dessen bewusst, dass der Transfer zum Ausweichquartier für alle Beteiligten eine Belastung ist. Aber sie ist zumutbar und Verwaltung, HAVAG und Schulleitung stehen in ständigem Austausch, um die Belastung für alle so gering wie möglich zu halten. Denn uns eint das gemeinsame Ziel: Die Grundschule Otfried-Preußler muss grundhaft saniert werden, weil wir eine tolle Schule für unsere Schülerinnen und Schüler haben wollen.“

    Die Stadt Halle (Saale) investiert im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms „Bildung 2022“ insgesamt bis zum Ende des Jahrzehnts über eine halbe Milliarde Euro in Sanierung und Neubau von Schulgebäuden. Über eine Viertelmilliarde Euro sind bereits geflossen.