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    Kunstiftung: Bewerbungsphase für das neue Förderprogramm Werkverzeichnisse startet

    (halle.de/ps) Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt fördert die Erstellung von Werkverzeichnissen von Künstlerinnen und Künstlern. Das neue Programm soll Kunstschaffende dabei unterstützen, ihr Werk systematisch aufzuarbeiten und die Erfassung und Darstellung des künstlerischen Erbes des Bundeslandes zu fördern.

    Das Werkverzeichnis, auch "Catalogue Raisonné" oder "Œuvre-Katalog" genannt, ist eine umfassende und kommentierte Auflistung sämtlicher Kunstwerke einer bildenden Künstlerin oder eines bildenden Künstlers, die nach wissenschaftlichen Standards erstellt wird. Das Programm fördert nur die Erfassung von Gesamtverzeichnissen und nicht von einzelnen Werkgruppen.

    Das neue Förderprogramm soll nicht nur der umfassenden Sichtbarmachung des künstlerischen Erbes des Landes Sachsen-Anhalt dienen, sondern Gegenwartskünstlerinnen und -künstler dazu ermutigen, künstlerische Werke aller Gattungen systematisch zu erfassen, publizistisch und digital aufzubereiten und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

    Die Kunstschaffenden können im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von max. 30.000 Euro pro Werkverzeichnis unterstützt werden. Für eine Zuwendung bewerben können sich alle in der Regel in Sachsen-Anhalt lebende Künstlerinnen und Künstler. Das Programm richtet sich an Kunstschaffende, die in Sachsen-Anhalt geboren wurden, hier tätig sind, im Land Sachsen-Anhalt wirken oder gewirkt haben.

    Die Anträge können bis 12. Juni 2024 (es gilt der Poststempel) bei der Kunststiftung Sachsen-Anhalt, Neuwerk 11 in 06108 Halle (Saale) eingereicht werden.

    Alle Informationen und das Antragsformular sind zu finden auf der Website der Kunststiftung-Sachsen-Anhalt.