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    Landtagswahl: Stadt gibt Hinweise zu Wahlbenachrichtigungen

    (halle.de/ps) Die Stadt Halle (Saale) hat alle Wahlbenachrichtigungen dem Postdienstleister übergeben und nach Auskunft des Dienstleisters ist die Zustellungsphase abgeschlossen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, kann dies zunächst unter Telefon, Rufnummer 0345 2210, erfragen. Wer wahlberechtigt ist und keine Wahlbenachrichtigung erhalten bzw. bei wem diese abhandengekommen ist oder Benachrichtigung verlegt hat, kann auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung in seinem Wahlraum wählen, sofern er sich ausweisen kann und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dies kann ebenfalls unter der Rufnummer 0345 2210 erfragt werden. Die einzelfallbezogene Wahlraumsuche nach der Adresse ist unter wahlen.halle.de möglich.

    Ersatzwahlbenachrichtigungen können und brauchen indes nicht ausgestellt zu werden, da das Wahlrecht an der Landtagswahl problemlos auch ohne Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden kann.

    Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sind, haben auch ohne Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich per E-Mail (briefwahlbuero@halle.de), online unter www.wahlen.halle.de oder persönlich in der Zeit vom 24. August bis 4. September 2026 in der Briefwahlstelle Am Reileck, Reilstraße 132 gestellt werden.

    Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 (1) Grundgesetz, 18 Jahre am Wahltag und seit 3 Monaten vor der Wahl in Sachsen-Anhalt gemeldet (Hauptwohnung in Halle (Saale)) oder sich gewöhnlich aufgehalten hat.