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    In wenigen Wochen ist Ausbildungsbeginn - Last Minute-Aufruf des Integrationsamtes für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen

    (halle.de/ps) Das „Programm zur Förderung von Ausbildungsplätzen für junge Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte junge Menschen" unterstützt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt, darüber informiert das Landesverwaltungsamt (LVWA). Über das Programm für Auszubildende können Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten. Die Förderung erfolgt in 2 Etappen: der erste Teil der Förderung wird mit der Einreichung des unterzeichneten Ausbildungsvertrages nach Ablauf der Probezeit gewährt. Der zweite Teil der Förderung wird gewährt, wenn das Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen wurde oder vertraglich endet. Bei einer Übernahme im Anschluss in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für mindestens 2 Jahre wird zusätzlich ein Bonus in Höhe von 2.000 Euro gezahlt. Ein Antrag auf Förderung ist grundsätzlich vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu stellen. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen neuen Ausbildungsplatz für einen Menschen mit Behinderung schaffen möchten oder allgemeine Fragen zu besonderen Hilfsmitteln oder Unterstützungsmöglichkeiten haben, die zum Ausgleich einer Behinderung für die konkrete Berufsausbildung erforderlich sind, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Integrationsamtes am Standort Magdeburg unter 0391 567-02 und am Standort Halle unter 0345 514-3629 sehr gern zur Verfügung.

    Weitere Informationen gibt es beim LVWA.