(halle.de/ps) Sachsen-Anhalt erhält mit der gemeinsamen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg. Die Stelle wird eine zentrale Rolle bei der Kontrolle und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen spielen. Die anfangs rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen die Umsetzung der Barrierefreiheitspflichten, die mit Wirkung ab 28. Juni 2025 im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) festgelegt sind. Zu den Produkten, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, gehören beispielsweise Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Book-Lesegeräte sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen. Unter das BFSG fallen Hersteller, Händler und Importeure dieser Produkte sowie Dienstleistungen. Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.
Die Länder sind sich einig, dass es einer effizienten, kostengünstigen und wirksamen Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am besten entspricht, wenn sie eine gemeinsame zentrale Marktüberwachungsstelle errichten und auf sie sowohl Fach- als auch Vollzugsaufgaben übertragen. Sie verpflichten sich daher, eine angemessene Finanzierung der MLBF sicherzustellen. „Mit der gemeinsamen Stelle wird eine länderübergreifend einheitliche Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und seiner Regelungen sichergestellt“, sagt Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.