(halle.de/ps) Zum 1. Februar 2024 steigen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe die Beträge, bis zu denen die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) die Ausgaben für Miete und Nebenkosten übernehmen. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 beschlossen - auf der Grundlage einer Überprüfung der aktuellen Richtwerte.
Konkret gelten in der Stadt Halle (Saale) für leistungsberechtigte Personen und Bedarfsgemeinschaften für Unterkunft und Heizung Bedarfe bis zu folgenden Obergrenzen als angemessen:
Haushaltsgröße | Bruttokaltmiete 2024 |
1- Personen-Haushalt | 380,00 € |
2- Personen-Haushalt | 423,60 € |
3- Personen-Haushalt | 506,80 € |
4- Personen-Haushalt | 597,60 € |
5- Personen-Haushalt | 782,10 € |
für jede weitere Person | 86,90 € |
Die Stadt Halle (Saale) und das Jobcenter Halle (Saale) berücksichtigen die neuen Richtwerte automatisch. Erhöhungs- oder Überprüfungsanträge müssen nicht gesondert gestellt werden. Die bisherigen Ausnahmen von den Obergrenzen für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin fort.
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kosten nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind. Das wird anhand des Bundesheizspiegels geprüft. Dieser kann im Internet abgerufen werden unter: www.heizspiegel.de
Angemessene Wohnfläche für Heizkosten:
Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
1- Personen-Haushalt | bis 50 m² |
2- Personen-Haushalt | bis 60 m² |
3- Personen-Haushalt | bis 70 m² |
4- Personen-Haushalt | bis 80 m² |
5- Personen-Haushalt | bis 90 m² |
für jede weitere Person | bis 10 m² |