(halle.de/ps) Die drei kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts fordern vom Land Sachsen-Anhalt eine faire und bedarfsgerechte Finanzausstattung der Oberzentren. Dies geht aus einem gemeinsamen Positionspapier hervor, das Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris, Halles Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt und der Oberbürgermeister von Dessau-Roßlau, Dr. Robert Reck, heute vorgestellt haben. Auf einem parlamentarischen Abend des „Netzwerkes Oberzentren Sachsen-Anhalt“ (NOSA), zu dem sich die Städte zusammengefunden haben, unterbreiteten sie zudem Vorschläge zur Berücksichtigung der besonderen Aufgaben und Belastungen der kreisfreien Städte bei der anstehenden Revision des Finanzausgleichsgesetzes.
„Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau tragen im Landesentwicklungsplan als Oberzentren des Landes in besonderem Maße Verantwortung für Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Infrastruktur“, betonten die drei Stadtspitzen vor mehr als 70 Gästen aus Politik und Verwaltung in Magdeburg. „Oberzentren übernehmen Leistungen für ihr Umland. Das ist Teil ihrer Funktion und ihrer Verantwortung. Aber diese Verantwortung muss auch finanziell untersetzt sein. Eine angemessene und verlässliche Finanzausstattung ist deshalb die wichtigste Voraussetzung. Gegenüber anderen Städten und Gemeinden im Land ist die Finanzsituation der kreisfreien Städte aber am schwierigsten.“
Bei dem ersten gemeinsamen Treffen wurden an konkreten Beispielen aktuelle Probleme bei der Unterfinanzierung der drei Oberzentren dargestellt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Ziel war es, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landes in einen konstruktiven Austausch zu treten.
Ein aktuelles Beispiel für die strukturelle Herausforderung der Oberzentren ist die Frage der sogenannten Gastschulbeiträge. Die drei kreisfreien Städte halten Bildungsangebote vor, die weit in die Region hineinwirken — insbesondere bei den Berufsbildenden Schulen und bei spezialisierten Angeboten. Dabei entstehen den kreisfreien Städten für auswärtige Schülerinnen und Schüler Sachkosten, die nicht vollständig gedeckt sind.
„Allein in der Landeshauptstadt beträgt diese Deckungslücke nach neusten Berechnungen etwa 1,3 Millionen Euro“, sagt Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris. „Wir wollen die Schülerinnen und Schüler aus dem Umland weiter aufnehmen und keine Auseinandersetzung auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen. Aber wir brauchen eine faire Kostenbeteiligung der Umlandkommunen, in denen diese Schülerinnen und Schüler wohnen und leben. Dies ist bislang nachhaltig nicht gegeben!“
Dessaus Oberbürgermeister Dr. Robert Reck spricht sich dafür aus, bei der Novellierung des FAG die Bedarfsermittlung je Gebietskörperschaftsklasse beizubehalten. „Diese muss aus den Aufgaben im Landesentwicklungsplan abgeleitet werden. Die wichtigsten Ziele sind die Beibehaltung der bestehenden FAG-Systematik für kreisfreie Städte bei den Gebietskörperklassen, eine finanzielle Entlastung insbesondere bei den Sozialausgaben und höhere Investitionsmittel.“
Die Stadt Halle (Saale) sieht neben einer besseren kommunalen Finanzausstattung auch Handlungsbedarf bei den kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. „Dazu gehört insbesondere eine Anpassung der Regelungen für Bewohnerparkausweise“, sagte Halles Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt. „Das Straßenverkehrsgesetz des Bundes räumt den Ländern die Möglichkeit ein, eigene Regelungen für Bewohnerparkausweise zu schaffen. Sachsen-Anhalt hat bislang jedoch keine entsprechende landesrechtliche Regelung erlassen und die Zuständigkeit auch nicht auf die Kommunen übertragen. Die Stadt Halle spricht sich deshalb dafür aus, den Kommunen künftig mehr Gestaltungsspielraum bei entsprechenden Regelungen einzuräumen.“
Zugleich weist Halles Oberbürgermeister auf die begrenzten kommunalen Befugnisse bei der Verkehrsüberwachung in Fußgängerzonen durch Rad- und E-Roller-Verkehr hin. „In Sachsen-Anhalt ist die Überwachung des fließenden Verkehrs grundsätzlich Aufgabe der Polizei. Andere Städte wie Köln oder Frankfurt am Main setzen kommunale Verkehrs- und Ordnungsdienste bereits umfassender bei der Kontrolle des fließenden Verkehrs in Fußgängerzonen ein“, verweist Dr. Alexander Vogt auf die Regelungen in anderen Bundesländern. „Durch eine Überprüfung und Anpassung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen könnte der kommunale Handlungsspielraum erweitert werden.“
Zu den Gästen des parlamentarischen Abends gehörten unter anderem Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, Vorsitzende von Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt, Landtagsmitglieder der drei kreisfreien Städte sowie Vertreterinnen und Vertreter des Städte- und Gemeindebundes. Aus den Verwaltungen und Vertretungen von Magdeburg, Halle und Dessau haben Beigeordnete, die Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder der drei Stadträte, Fraktionsvorsitzende, Mitglieder der Finanzausschüsse sowie Vertreterinnen und Vertreter städtischer Gesellschaften teilgenommen.
Positionspapier der drei kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt