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    Oberbürgermeister ordnet interne Haushaltssperre an

    (halle.de/ps) Halles neuer Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt hat am heutigen Donnerstag, 27. März, eine interne Haushaltssperre angeordnet. Er betont: „Die Haushaltssperre wirkt ausschließlich in die Verwaltung hinein, Vereine und freie Träger sind ausdrücklich nicht betroffen.“ Erläuternd fügt der Oberbürgermeister hinzu: „Zu meinem Amtsantritt kann die Entwicklung der Erträge, der Einzahlungen, der Aufwendungen und der Auszahlungen in der Stadt Halle (Saale) nicht vollständig abgeschätzt werden und bedarf des Einschreitens des Oberbürgermeisters in Form einer Haushalts-Sperre, um eine Prüfung zu ermöglichen und frühzeitig steuernd eingreifen zu können.“

    Die Verhängung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Oberbürgermeisters. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich und die Liquidität sind zu sichern. Sobald die Zuarbeiten der Geschäftsbereiche im Form eines Controllingberichts erfolgt und ausgewertet sind, wird die haushaltswirtschaftliche Sperre angepasst. Bis dahin gelten folgende Regelungen:

    1. Für Vereine und freie Träger werden die entsprechenden Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2025 freigegeben. Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen.
    2. Für alle anderen Haushaltsansätze gilt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 § 104 KVG LSA (vorläufige Haushaltsführung) entsprechend. Hierüber entscheidet der zuständige Beigeordnete im Einvernehmen mit dem Finanzbeigeordneten.
    3. Personalmaßnahmen sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.