(halle.de/ps) Für die Oberbürgermeisterwahl am 2. Februar 2025 und eine mögliche Stichwahl am 23. Februar 2025 sucht die Stadt Halle (Saale) Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ehrenamtliche erhalten dafür je nach Funktion ein „Erfrischungsgeld“ von 70 bis 110 Euro.
Wer Wahlhelfer werden kann:
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) können als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden. Voraussetzungen sind unter anderem, dass sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Aufgaben der Ehrenamtlichen:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin/ Wahlvorsteher, Beisitzerin/Beisitzer oder Schriftführerin/Schriftführer tätig sein. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale.
Registrierung und Kontakt:
Interessierte können sich bei der Abteilung Statistik, Wahlen und Service melden, unter Telefon 0345 61387012 oder per E-Mail an wahlhelfer@halle.de. Eine Registrierung ist auch über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt möglich.
Weitere Informationen unter wahlen.halle.de