(halle.de/ps) Die Stadt Halle (Saale) erweitert ihr barrierefreies Angebot auf ihrer Webseite. Ab Samstag, 10. Mai 2025, steht dort ein stetig wachsendes Angebot an Inhalten in Leichter Sprache und Informationen in Deutscher Gebärdensprache in Form von Videos zur Verfügung. Mit diesen neuen Inhalten stellt sich die Stadt den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Eine gesetzliche Pflicht für diesen erweiterten Service besteht in Sachsen-Anhalt noch nicht, die Stadt Halle (Saale) will dennoch ein Zeichen für mehr Teilhabe und Inklusion für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen setzen. Das umfangreich erweiterte barrierefreie Angebot wird im Rahmen der Aktionen rund um den Europäischen Protesttag zur Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen freigeschaltet.
Bei den neuen Informationen in Deutscher Gebärdensprache werden hauptsächlich die Webseite und ihre vielen Funktionen (z.B. Navigation, Terminbuchung oder der Stadtplan) erklärt.
In Leichter Sprache finden sich unter anderem Informationen zur Funktionalität der Webseite, Informationen zu Dienstleistungen und Aufgaben der Stadtverwaltung. Die Übersetzungen erfolgten zum Teil durch das Büro für Leichte Sprache vom Lebens(t)raum e.V. in Halle und wurden auch von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auf Verständlichkeit geprüft. Für die Übersetzung weiterer Texte – speziell im Bereich Dienstleistungen – nutzte die Stadt erstmalig Künstliche Intelligenz des Anbieters SUMM AI. Diese Texte wurden von der Online-Redaktion der städtischen Pressestelle auf redaktionelle Richtigkeit geprüft.
Die umfangreiche Erweiterung der Barrierefreiheit wurde möglich durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pressestelle, der Abteilung Digitale Verwaltung und dem Örtlichen Teilhabemanagement sowie nicht zuletzt durch die finanzielle Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Landesaktionsplans „einfach machen“ – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.
Hintergrund:
Gebärdensprache ist die Sprache von gehörlosen bzw. stark gehöreingeschränkten Menschen. Sie verständigen sie sich über das Sehen. Mit den Händen werden die Worte oder Bedeutungen mit bestimmten Gesten dargestellt. Jedoch sind auch der Gesichtsausdruck (Mimik), die Bewegung des Mundes (Mundbild), die Körperhaltung und "Geräusche" (Wortbild), die man während des Gebärdens macht, wichtige Bestandteile der Gebärdensprache. Es ist eine sehr komplexe Sprache, die über Jahrhunderte hinweg entstanden ist. Nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern der Erde. Seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Deutschland als eigene Sprache anerkannt.
Leichte Sprache ist eine zusätzliche Sprache für einen besseren und barrierefreien Kommunikationszugang zu Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch für ältere Menschen, Menschen mit Demenz, mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS), funktionale Analphabeten, für gehörlose oder sehbeeinträchtigte Menschen, Aphasiker, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen und andere mehr. So können Sprach- und Verstehens-Barrieren zu diesen Zielgruppen verringert oder abgebaut werden. Kennzeichen der Leichten Sprache sind unter anderem eine Reduzierung von Komplexität, Beschränkung von einem Inhalt pro Satz, große Schriftgröße und zum Teil Unterstützung von Inhalten über einfache Bilder. Für die Leichte Sprache gibt es in Deutschland mehrere leicht unterschiedliche Regelwerke. Die Übersetzungen sollten vor der Veröffentlichung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen auf Verständlichkeit geprüft werden. Für die Übersetzungen gibt es Büros für Leichte Sprache oder mittlerweile auch KI-Anwendungen.