(halle.de/ps) Bauherrinnen und Bauherren, Entwurfsverfassende und Investoren können in Halle (Saale) ab sofort auch Anträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 62 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vollständig digital einreichen. Damit bietet die Stadt vier Leistungen rund um die Baugenehmigung durchgängig online an. Der Zugang erfolgt über ein standardisiertes Portal, auf das die Internetseiten der Stadt weiterleiten. Dem Regelbetrieb vorausgegangen war eine Pilotphase, in der die neue Antragsstrecke gemeinsam mit ausgewählten Nutzerinnen und Nutzern erprobt wurde.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist die in der Praxis wichtigste Verfahrensart für Wohngebäude kleinerer und mittlerer Größe. Es erfasst unter anderem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie zugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen und Werbeanlagen – jeweils mit Ausnahme von Sonderbauten. Ein erheblicher Teil des jährlichen Antragsaufkommens der unteren Bauaufsichtsbehörde entfällt auf diese Verfahrensart.
René Rebenstorf, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Umwelt und Sicherheit: „Wer heute baut, erwartet zu Recht, dass er seinen Antrag zu jeder Zeit von jedem beliebigen Ort aus digital stellen kann und nicht erst Aktenordner kopieren muss. Mit dem vereinfachten Verfahren geht nun die Verfahrensart online, die den Großteil unserer Bauanträge ausmacht.“
Nico Schröter, Fachbereichsleiter Bauordnung und Stadtvermessung: „Vollständige und strukturierte Unterlagen sparen Rückfragen – wenn diese nunmehr digital eingereicht werden, kann eine digitale Bearbeitung erfolgen und eine parallele Bearbeitung durch die zu beteiligenden Stellen erfolgen. Das verkürzt Bearbeitungszeiten für alle Beteiligten.“
Was sich für Antragstellende ändert:
- Einreichung rund um die Uhr, unabhängig von Öffnungszeiten und Postlaufzeiten
- Keine Papierausfertigungen und Mehrfachexemplare mehr erforderlich; Bauvorlagen werden digital übermittelt
- Automatische Eingangsbestätigung unmittelbar nach Absenden des Antrags
- Digitale Kommunikation im weiteren Verfahren, einschließlich der digitalen Nachreichung von Unterlagen
- Wegfall von Druck- und Versandkosten auf Seiten der Antragstellenden
Der bisherige Weg bleibt daneben bestehen: Anträge können weiterhin in Papierform eingereicht werden.
Bereits verfügbare Online-Leistungen: Bereits zuvor hatte die Stadt Halle (Saale) folgende Leistungen vollständig online verfügbar gemacht:
- Verlängerung der Baugenehmigung nach § 71 i. V. m. § 63 BauO LSA
- Verlängerung der Teilbaugenehmigung nach § 73 BauO LSA
- Verlängerung des Vorbescheids nach § 74 BauO LSA
Ausblick: Die Stadt arbeitet an weiteren digitalen Antrags- und Mitteilungsstrecken. Vorgesehen sind insbesondere die Bauvoranfrage, das Baugenehmigungsverfahren in der vollen Verfahrensart sowie das Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Zugang: Der Zugang erfolgt über die Internetseite der Stadt Halle (Saale) unter halle.de sowie direkt st.digitalebaugenehmigung.de/halle-saale
Für Rückfragen zum Verfahren steht der Fachbereich Bauordnung und Stadtvermessung zur Verfügung: Telefon 0345 221-6300, E-Mail: bauen@halle.de.