(halle.de/ps) Die Stadt Halle (Saale) lässt die Erhaltungssatzung Nr. 55 für die Gartenstadt Gesundbrunnen überprüfen. Dafür finden zwischen Dezember 2024 und Februar 2025 durch das Planungsbüro „Gruppe Planwerk“ unter anderem Vor-Ort-Begehungen statt, werden Fotos gemacht und das Gebiet kartiert. Mit der Überprüfung der Erhaltungssatzung, nach der Rückbau, (Nutzungs-)Änderung und Errichtung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig sind, setzt die Stadtverwaltung einen Stadtratsbeschluss aus dem Mai 2024 um.
Hintergrund:
Die Gartenstadt Gesundbrunnen ist eine in den 1920er und -30er Jahren im Rahmen des gemeinnützigen Wohnungsbaus der Weimarer Republik entstandene Wohnsiedlung im Süden der Stadt. Bis heute ist sie ein attraktive und lebenswerte Wohnsiedlung. Ihre besondere Qualität und Identität ergibt sich insbesondere durch die aufgelockerte, gartenstädtische Zeilenbauweise mit ihren roten Sattel- beziehungsweise Walmdächern und den Vorgärten sowie durch den Pestalozzipark als zentrale öffentliche Grünanlage. Um die Identität der Gartenstadt Gesundbrunnen zu erhalten, hatte der Stadtrat im Jahr 2004 eine sogenannte Erhaltungssatzung beschlossen. Aufgrund neuer Anforderungen für das Leben und Wohnen im Stadtteil ergeben sich nun neue Fragestellungen für die künftige Siedlungsentwicklung. Um dafür stadtbildverträgliche, klare und verbindliche Lösungen zu finden, wird die Neubewertung durchgeführt.
Die gesamte Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und unter Einbindung der Politik und der Anwohnerinnen und Anwohner. Über den weiteren Planungsfortschritt und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert die Stadt regelmäßig.