(halle.de/ps) Für die Wahl zum neunten Landtag von Sachsen-Anhalt am Sonntag, 6. September 2026, sucht die Stadt Halle (Saale) noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Ehrenamtliche Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz je nach Funktion ein „Erfrischungsgeld“ von 70 bis 110 Euro. Sie können in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher, Beisitzerin oder Beisitzer sowie Schriftführerin oder Schriftführer tätig sein. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie das Auszählen der Stimmen.
Voraussetzungen für den Einsatz:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- mindestens drei Monate vor dem Wahltag in Sachsen-Anhalt mit Hauptwohnung Halle (Saale) wohnhaft
- am Wahltag 18 Jahre alt
Interessierte können sich per E-Mail unter wahlhelfer@halle.de oder direkt im Internet unter: wahlen.halle.de registrieren.