(halle.de/ps) Die Stadt Halle (Saale) weist auf das Verbot und die Folgen der Wildtier-Fütterung hin. Wildtiere sind immer häufiger auch im Stadtgebiet anzutreffen. Während etwa Nutria, Wildschwein, Waschbär und Igel Wildtiere sind, zählen zum Beispiel Tauben zu den wildlebenden Tieren. Sowohl Wildtiere als auch wildlebende Tiere sind im Normalfall in der Lage, ihren Nahrungsbedarf in der freien Natur zu decken. Sie verfügen über hervorragende Strategien um mit Futterknappheit zurechtzukommen. Eine Fütterung ist daher nicht notwendig.
Das Füttern von Wildtieren ist nach dem Landesjagdgesetz Sachsen-Anhalt verboten und nur den Jägern oder Förstern in Notzeiten vorbehalten. Durch die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) ist auch die Fütterung wildlebender Tiere im Stadtgebiet verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die Stadt bittet darum, Wildtiere nicht zu füttern. Nicht artgerechtes Futter kann bei den Tieren zu schweren Erkrankungen führen. Mangel- und Fehlernährung sind die Folge. Weiterhin führen die Fütterungen dazu, dass Tiere ihre natürliche Scheu vor Menschen und Siedlungsgebieten verlieren. Durch das Überangebot an Futter wird eine übermäßige Vermehrung begünstigt, woraus weitere Probleme für Menschen und Tiere resultieren können.