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    Täuschend echt: Neue Qualität bei inoffiziellen Online-Angeboten

    (halle.de/ps) Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland weist darauf hin, dass professionell private Online-Serviceseiten aus dem Ausland inzwischen an offizielle Angebote heranrücken. Der kostenpflichtige Umweg über externe Dienste ist nicht neu. Neu ist jedoch, wie überzeugend er heute gestaltet ist. Selbst im direkten Vergleich ist der Unterschied beim Online-Service kaum auszumachen: Für einen Verbraucher, der sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gewendet hat, bestand daher kein Anlass zur Skepsis. Er nutzte einen privaten Online-Service zur Rentenauskunft, ohne das zu erkennen – und zahlte für eine Auskunft, die eigentlich kostenlos ist. Farben, Logo, Name, Seitenaufbau und sogar die Internetadresse orientierten sich eng am offiziellen Angebot. Die Texte waren fehlerfrei formuliert, die Nutzerführung klar strukturiert. Dass es sich nicht um die offizielle Webseite der Deutschen Rentenversicherung handelte, zeigte sich erst im Nachhinein – beim genaueren Hinsehen, etwa durch kleine Buchstabendreher in der Internet-Adresse, und beim Blick ins Impressum. Der Anbieter hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich.

    Der Fall zur Rentenauskunft steht dabei nicht allein für sich. Vergleichbare kostenpflichtige Umwege finden sich auch in anderen Bereichen der digitalen Verwaltung – etwa bei Personenstandsdokumenten, Meldeangelegenheiten oder Einträgen in öffentliche Register. Gemeinsam ist diesen Angeboten, dass sie offiziell wirken, tatsächlich aber von privaten Anbietern betrieben werden und kostenpflichtig sind. 

    Nicht immer ist klar erkennbar, ob und wann ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt. Gerade bei Angeboten, die wie offizielle Online-Formulare wirken, berichten Betroffene, dass sie erst spät bemerken, eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst zu haben. Dabei ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der letzte Klick eindeutig auf eine Zahlungspflicht hinweisen muss. Ob diese sogenannte Buttonlösung im Einzelfall eingehalten wird, kann im Nachgang daher entscheidend für mögliche Ansprüche sein.

    „Diese Angebote haben wirklich eine neue Qualität erreicht – und die Verwechslungsgefahr wird weiter zunehmen“, betont Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ. „Künstliche Intelligenz ermöglicht es, Layouts und Texte schnell und präzise an offizielle Webseiten anzugleichen. Für Verbraucher wird es dadurch immer schwieriger, private Dienste von staatlichen Angeboten zu unterscheiden.“

    Bei digitalen Verwaltungsangeboten lohnt es sich daher, genauer hinzuschauen:

    • Analysieren Sie die URL. Jeder Buchstabe in der Internetadresse zählt. Schon kleine Abweichungen können auf private Anbieter hinweisen.
    • Verlassen Sie sich nicht auf die Reihenfolge bei Google.Suchergebnisse werden auch durch Zahlungen beeinflusst. Was ganz oben steht, ist nicht automatisch relevant oder offiziell, sondern schlicht eine bezahlte Werbeanzeige.
    • Geben Sie sensible Daten wie die Sozialversicherungsnummer nicht leichtfertig weiter.
    • Prüfen Sie das Impressum. Es zeigt, wer hinter dem Angebot steht und aus welchem Land es betrieben wird. Ein fehlendes Impressum ist ebenfalls ein Warnsignal.