(halle.de/ps) Vor dem Hintergrund der aktuellen Tierseuchen-Situation, insbesondere nach dem Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Legehennen-Bestand in Brandenburg, weist die Stadt Halle (Saale) darauf hin, dass das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere gesetzlich verboten ist. Küchen- und Speiseabfälle können Krankheitserreger enthalten und stellen daher ein erhebliches Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen dar. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf derzeit auftretende Tierseuchen wie die Newcastle-Krankheit und die Aviäre Influenza (Geflügelpest). Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über tierische Nebenprodukte ist das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere grundsätzlich untersagt. Die Regelung gilt unabhängig von der Größe der Tierhaltung und betrifft sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch private Tierhaltungen.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt insbesondere Geflügelhalter darauf hin, dass auch Eier – einschließlich Eier aus dem eigenen Bestand – sowie Eierschalen nicht an Hühner und sonstiges Geflügel verfüttert werden dürfen.
Die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen und dient dem Schutz der Geflügelbestände. Tierhalterinnen und Tierhalter werden daher darauf aufmerksam gemacht, Küchen- und Speiseabfälle ausschließlich über die vorgesehenen Entsorgungswege zu beseitigen und keinesfalls an Nutztiere zu verfüttern.
Für Rückfragen steht der Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) (Tel. 0345 / 221 3610 oder veterinaeramt@halle.de) zur Verfügung.