(halle.de/ps) Das endgültige Ergebnis der OB-Wahl vom 3. Februar 2025 gibt der Wahlausschuss am Mittwoch, 5. Februar 2025, 13 Uhr, in seiner Sitzung in der Wolfgang-Borchert-Straße 75 bekannt. Anschließend werden die Wahlunterlagen für die Stichwahl vorbereitet. Die Verschickung der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich am Freitag, 7. Februar 2025 beginnen. Hier nutzt das Wahlamt jene Anträge, die im Zuge der OB-Hauptwahl bereits eingegangen sind.
Wer seinen Antrag auf Briefwahl für die Stichwahl nicht im Zuge der Hauptwahl gestellt hat, kann den Antrag persönlich in der Briefwahlstelle Stadthaus (siehe Ort und Öffnungszeiten unten) bis 21. Februar 18 Uhr abholen. Eine Online-Beantragung unter www.wahlen.halle.de ist ebenso möglich. Schriftlich kann per E-Mail unter briefwahlbuero@halle.de beantragt werden. Auch ein Antrag per Post ist möglich an: Stadt Halle (Saale) Briefwahlstelle, Marktplatz 2, 06108 Halle (Saale).
Sofern eine postalische Beantragung erfolgt, bittet die Briefwahlstelle auf Grund des verbleibenden Zeitfensters darum, die Dauer des Postweges für den Eingang des Antrages bei der Briefwahlstelle sowie die Rücksendung der Briefwahlunterlagen zur wählenden Person zu beachten. Schriftliche Anträge sollten bis Freitag, 14. Februar 2025 gestellt sein. Das Wahlamt empfiehlt deshalb, den Antrag für die Briefwahlunterlagen entweder online oder aber durch direkten Einwurf in die Briefkästen der Stadt Halle (Saale) zu stellen. Zur Beantragung der Unterlagen für die Bundestagswahl kann ebenso vorgegangen werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl wird wahrscheinlich am Wochenende, 7./8. Februar 2025 starten.
In der Briefwahlstelle, Stadthaus, Marktplatz 2, erste Etage, Zimmer 113:
Die Wahlberechtigten können einen Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen stellen und auch angeben, dass sie die Briefwahlunterlagen selbst abholen möchten. Dies ist frühestens ab Montag, 10. Februar 2025 möglich. Ansonsten können die Briefwahlunterlagen bei angegebener Selbstabholung einen Tag nach Antragseingang abgeholt werden. Die Unterlagen liegen dann in der Briefwahlstelle, Stadthaus, Marktplatz 2, 1. Etage, Zimmer 113 zur Abholung bereit.
Achtung: Sofern Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden, haben die Betreffenden die Möglichkeit, dies noch bis Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr, bei der Briefwahlstelle im Stadthaus anzuzeigen. Es kann dann ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. Hierzu ist die persönliche Vorsprache der betreffenden Person erforderlich.
In den örtlichen Wahllokalen:
Grundsätzlich sind die Wahlbenachrichtigungen im Urnen-Wahllokal vorzulegen. Sollten Wählende am Wahltag, Sonntag, 23. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, ist unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses die Teilnahme an den Wahlen möglich.
Die Briefwahlstelle im Stadthaus, Marktplatz 2, ist ab Montag,10.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags, 8 bis 16 Uhr
- dienstags, 8 bis 16 Uhr
- mittwochs von 9 bis 15 Uhr
- donnerstags von 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 14. Februar, 9 bis 12 Uhr
- Freitag, 21. Februar, 9 bis 18 Uhr (Die Briefwahl zur Bundestagswahl ist bundesweit rechtlich an diesem Tag nur bis 15 Uhr im Briefwahlbüro möglich).