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  • Antikorruption

    Halle (Saale) ist Vorreiter im Kampf gegen Korruption

    Die Stadt Halle (Saale) ist seit 2004 Mitglied im Antikorruptions-Netzwerk Transparency International Deutschland e.V.  Der Vorstand von Transparency Deutschland hat dem Antrag der Stadt gemäß Beschluss vom 24.03.2004 auf Aufnahme als korporatives Mitglied zugestimmt.

    Mit ihrer Mitgliedschaft gibt die Stadt ein klares Bekenntnis ab, dass Korruption in jeder Form abgelehnt und korruptives Verhalten bei Entscheidungsträgern nicht geduldet wird. Zudem verpflichtet sich die Stadt, Mindeststandards der Korruptionsprävention zu erfüllen. Dies beinhaltet eine aktive Antikorruptionsarbeit, systematische Kontrollen und Risikoanalysen, Schulungen für Mitarbeitende sowie ein konsequentes Einschreiten in Verdachtsfällen und die Sanktionierung von Verstößen.

    Der Antikorruptionsbeauftragte nimmt Verdachtshinweise auf korruptive Handlungen entgegen (Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil). Jeder kann sich - auch anonym - an den Antikorruptionsbeauftragten wenden und Hinweise auf konkrete oder vermutete korruptionsrelevante Handlungen geben. Die Hinweise können nicht nur von natürlichen Personen sondern auch von Vereinen, Unternehmen und Institutionen kommen. Der Antikorruptionsbeauftragte ist nicht in die Verwaltungshierarchie eingegliedert. Er agiert unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden.

    Aufgaben

    • Kontaktstelle für Bürger/innen, Firmen, Mitarbeiter/innen und andere Kommunen bei allen Fragen der Korruptionsbekämpfung
    • Aufklärung und Beratung bei allen Fragen der Korruption
    • Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen (einschließlich Verfolgung anonymer Hinweise)
    • Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
    • Umsetzung des Konzeptes bei Darstellung der Erfolge und Probleme und jährlicher Tätigkeitsbericht über Korruptionsfälle an den Oberbürgermeister und den Stadtrat
    • Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Korruption
    • Überprüfung der städtischen Regelungen bzw. der Regelungen der Eigenbetriebe bezüglich der Belange der Korruption und Einbringung entsprechender Änderungen bei den jeweiligen Verfasserinnen/ Verfassern
    • Mitwirkung beim Aufbau und Überwachung interner Kontrollmechanismen in den Dezernaten, Ämtern und Referaten bzw. Eigenbetrieben,
    • Fachliche Auswahl von Qualifikationsmaßnahmen zum Thema Korruption
    • Auswertung abgeschlossener Korruptionsfälle in den betroffenen Ämtern und Eigenbetrieben
    • Verallgemeinerung von Korruptionsursachen und Einbindung in Qualifikationsmaßnahmen bzw. Auswertung in gleichgelagerten Ämtern und Eigenbetrieben.

    Die Ansprechperson für Korruptionsprävention / Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Halle (Saale) ist erreichbar per Mail an antikorruption@halle.de

    Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Vereine, Unternehmen usw. können an diese Adresse Verdachtsfälle und mögliche Unregelmäßigkeiten melden. Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt. 

    Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung vom 25.04.2018 den Ehrenkodex des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) beschlossen. Am 28.08.2024 hat der Stadtrat diesen Beschluss bestätigt. Damit bekräftigt der Stadtrat die Ziele der Mitgliedschaft gegenüber Transparency International, er sensibilisiert in der neuen Wahlperiode für die mit der Mitgliedschaft verbundenen Erfordernisse und er setzt ein deutliches Signal gegen Korruption und für Prävention.

    Der Ehrenrat wird gemäß Nr. 7 Ehrenkodex des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) gebildet.

    Der Ehrenrat unter Vorsitz des Stadtratsvorsitzenden achtet auf die Einhaltung des Ehrenkodexes und spricht bei Verstö̈ßen dem Stadtrat Empfehlungen aus.

    Der Ehrenrat prü̈ft, ob bei einem Verstoß eine gröbliche Verletzung der Pflicht zur uneigennützigen und verantwortungsbewussten Tätigkeit nach §§ 32, 31 Abs. 2 KVG LSA vorliegt.
    Dem Ehrenrat gehören an: Der Vorsitzende des Stadtrates, der Hauptverwaltungsbeamte, die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen sowie der/die von der Stadt zur Korruptionsbekämpfung berufene Beauftragte.
    Der Ehrenrat wird auf Antrag von mindestens einer Fraktion des Stadtrates, dem Stadtratsvorsitzenden, dem Hauptverwaltungsbeamten oder eines betroffenen Stadtratsmitgliedes tä̈tig.
    Entscheidungen des Ehrenrates benötigen eine Zweidrittelmehrheit.
    Der Ehrenrat erstattet dem Stadtrat jährlich einen schriftlichen Tä̈tigkeitsbericht in anonymisierter Form.
    Die Mitglieder des Stadtrates übermitteln dem Ehrenrat jährlich eine Selbstauskunft mit Angaben zu ihren ausgeü̈bten Berufen (berufliche und nebenberufliche Tätigkeiten), ihren Mitgliedschaften in Kontrollgremien, in Organen verselbständigter Aufgabenbereiche der Stadt sowie in sonstigen privatrechtlichen Unternehmen und ihren Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

    Zu den Selbstauskünften der Stadträte

    Mit der Mitgliedschaft bei Transparency Deutschland sind Standards für die Integrität der handelnden Akteure und die Strukturen der Korruptionsprävention verbunden.

    Zur Einhaltung dieser Standards hat sich die Stadt Halle (Saale) mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung zuletzt 2019 bereit erklärt.

    Das Hauptaugenmerk der städtischen Korruptionsprävention liegt auf der Vorbeugung korruptiven Verhaltens. Darüber hinaus kooperiert die Stadt mit der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention, der unter anderem Vertreter des Landesrechnungshofes, der Polizeidirektion und der Staatsanwaltschaften angehören.