Schließfachanlagen in kommunalen Schulen in der Stadt Halle (Saale)
Interessenbekundungsverfahren: Mietvertrag zur Bereitstellung von Schließfachanlagen in der „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“
Die Stadt Halle (Saale) sucht ab 01.08.2025 eine(n) Anbieter/Anbieterin für die Bereitstellung von Schließfachanlagen in folgender Schule in Halle (Saale):
- „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“, Ingolstädter Straße 33, 06128 Halle (Saale)
Vergabenummer FB 51.4-L-06/2025
Es handelt sich um eine Gesamtschule, in welcher die Klassenstufen 5 bis 11 unterrichtet werden. Die Schülerzahl im Schuljahr 2024/2025 beträgt 722 Schüler.
Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, die Bereitstellung von max. 208 Schließfächern auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens, auf Mietbasis für die Schule zu vergeben. Bewerber haben die Möglichkeit sich als Anbieter für diese Schule zu bewerben und ein Mietangebot (in € pro m²) für ihre Schließfachanlagen abzugeben. Die Vereinbarung eines Besichtigungstermins in der Schule wird empfohlen.
Vermietet wird in der Schule jeweils eine Teilfläche, die je nach Zahl der vermieteten Fächer benötigt wird. Der mit der Stadt Halle (Saale) abzuschließende Vertrag umfasst die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Aufstellung von Schließfachanlagen an der Schule. Das Umsatzrisiko liegt beim Anbieter. Die individuellen Rechtsbeziehungen insbesondere zur Bestellung und Abrechnung der Kosten erfolgen über Einzelverträge zwischen dem Anbieter und den einzelnen Schülern/Sorgeberechtigten.
Für die Schule kann ein Raumplan für den Aufstellort sowie der abzuschließende Mustervertrag unter der E-Mail jasmin.doerheit@halle.de abgefordert werden. Als Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte bzw. Terminvereinbarungen für Ortsbesichtigungen steht Ihnen ebenfalls Frau Dörheit unter der genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Der Anbieter der Schließfachanlagen ist für die Einhaltung sämtlicher direkt oder indirekt betreffenden Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
Insbesondere müssen die Schließfachanlagen, in denen nutzungsbedingt brennbares Material, Bücher, Sportsachen, Taschen usw. aufbewahrt werden, bei einem Brand die Ausbreitung von Feuer und Rauch ausreichend behindern oder wenigstens minimieren.
Es wird erwartet, dass der Anbieter der Schließfachanlagen einen Nachweis für die Durchführung von Brandprüfungen seiner Schließfachanlagen mit verschiedenen Brandlasten durch bauaufsichtlichen anerkannten Prüf-, und Überwachstellen vorlegen kann und seine Schließfachanlagen keine zusätzlichen Brandlasten darstellen.
Die Schließfachanlagen müssen der Brandschutzklasse A 1 gem. DIN EN 13501-1 entsprechen und daher schwerentflammbar sein.
Im Falle eines Gebäudebrandes wird weiter erwartet, dass die Schließfachanlagen im Verhältnis zu den anderen Einrichtungsgegenständen nicht zur Erhöhung der Gefährlichkeit der Brandgase beitragen. Auch darüber ist ein Nachweis durch eine bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, und Überwachstelle vorzulegen.
Während des Auswahlverfahrens können einzelfallgerechte Anpassungen des Mustervertrages erfolgen. Der Vertragszeitraum umfasst die Zeit ab Vertragsabschluss bis zum 31.07.2030.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Beschreibung der Schließfachanlagen inkl. Maße und Nachweis über die Brandschutzsicherheit
- Angaben der Preise für die Anmietung unterschiedlicher Schließfachgrößen
- Mustermietvertrag, der mit den Schülern/Sorgeberechtigten abgeschlossen werden soll
- vorhandene einschlägige Referenzen von anderen Kommunen (maximal 5)
Die Schließfachanlagen sollen mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Schließfachschränke mit den Maßen 32 cm Länge x 41 cm Höhe x 50 cm Breite aus Qualitätsstahlblech
- max. Schrankhöhe beträgt 2,10 m mit Schrägdach
- Integriertes Schrägdach
- Türen aus 1,5 mm Qualitätsstahlblech
- Robuste Klavieraufhängung der Türen
- Gummistopfen in den Türen
- Extrem widerstandsfähige Pulverbeschichtung
- Lüftungslöcher nur in der Rückwand
- Höhenverstellbare Füße
- Schränke müssen fest zu verankern sein, damit Verschieben oder Kippen nicht möglich ist
- vorzugsweise in den Farbtönen grün, weiß und grau
- mit Zahlenkombinationsschloss, Zylinderschloss oder vorzugsweise mechanisches PIN-Code Schloss möglich
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit den o. g. Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des vollständigen Absenders sowie des Betreffs „Ausschreibung Schließfachanlagen“ bis spätestens zum 16.05.2025 um 12:00 Uhr an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Lieferungen/Dienstleistungen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale), zu senden bzw. dort (Zimmer 354) abzugeben.
Für alle in dieser Bekanntmachung enthaltenden Daten wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten keine Gewähr übernommen. Vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren, welches nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen der VOL unterliegt. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Mietvertrages leitet sich aus der Teilnahme an dem Verfahren nicht ab.
Die Bewerberauswahl soll unter Beteiligung der Stadtverwaltung erfolgen.
Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, dieses Interessenbekundungsverfahren oder die sich anschließenden Bieterverhandlungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden und ggf. ein neues Verfahren zu beginnen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des gesamten Verfahrens oder Teilen hiervon. Die Stadt Halle (Saale) behält sich weiterhin vor, im Rahmen des Verfahrens Ansichtsexemplare einer Schließfachanlage, weitere Unterlagen und Erklärungen, wie z. B. Nachweise zu Prüfberichten bzgl. der Brandprüfungen oder Brandlasten, zu fordern.
Interessenten und ausgewählte Bieter haben die Kosten für die Teilnahme am gesamten Verfahren selbst zu tragen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Verfahren entstandenen Kosten werden Interessenten und/oder ausgewählten Bietern nicht erstattet, jegliche Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Bildung