Schulcafeteria BbS IV List Waisenhausring
Interessenbekundungsverfahren: Dienstleistungskonzessionsvertrag Schulcafeteria in den Berufsbildenden Schulen IV „Friedrich List“, Standort Waisenhausring 13
Die Stadt Halle (Saale) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Sicherstellung der Schülerversorgung nach § 72a SchulG LSA eine(n) Anbieterin/Anbieter für den Betrieb einer Schülercafeteria in folgender Schule in Halle (Saale):
Berufsbildende Schulen IV „Friedrich List“, Waisenhausring 13, 06108 Halle (Saale)
Vergabenummer FB 51.4-L-09/2024.
Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, die Betreibung der Schülercafeteria auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens neu zu vergeben.
Für die Schule kann eine Leistungsbeschreibung mit schulspezifischen Öffnungszeiten, Schülerzahlen, Angaben zu den zur Essenausgabe zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, einschl. der vorhandenen Ausstattung und spezifischen qualitativen Anforderungen an das Angebot, sowie der abzuschließende Mustervertrag unter folgender E-Mail jasmin.doerheit@halle.de abgefordert werden. Als Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dörheit unter der genannten E-Mailadresse und unter der Telefonnummer 03 45/ 2 21 31 68 zur Verfügung.
Während des Auswahlverfahrens können einzelfallgerechte Anpassungen des Mustervertrags erfolgen. Eine Besichtigung wird empfohlen. Ein Besichtigungstermin in der Berufsbildenden Schule IV „Friedrich List“, Standort Waisenhausring 13 kann vereinbart werden.
Inhalt des Mustervertrages ist ein Vertragszeitraum von 1,5 Schuljahren vom (voraussichtlich) 01.02.2025 bis 31.07.2026 mit dreimaliger Optionen einer jährlichen Vertragsverlängerung bis maximal 31.07.2029.
Die Versorgung im Rahmen der Imbissversorgung betrifft die Schulzeiten.
Es wird erwartet, dass der Anbieter sich für die Auswahl der zuzubereitenden Speisen an die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zumindest anlehnt.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Versorgungskonzept mit allgemeinen Angaben z. B. zu:
- Art und Weise der Herstellung der Speisen
- Ort und Zeit der Speisenzubereitung
- ggf. Lieferzeiten zum Lieferort
- Art und Weise der Essenausgabe vor Ort
- Preisliste der anzubietenden Speisen und Getränke
- vorhandene Referenzen (maximal 5) zu einschlägigen Erfahrungen bei der Führung einer Kantine und/oder im Bereich der Gastronomie
- Musterspeiseplan für einen Zeitraum von insgesamt 4 Wochen.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit den o. g. Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des vollständigen Absenders sowie des Betreffs „Ausschreibung Schulcafeteria“ mit der zugehörigen Vergabenummer bis spätestens zum 29.11.2024 um 12:00 Uhr an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Lieferungen/ Dienstleistungen, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) zu senden bzw. dort (Zimmer 354) abzugeben.
Für alle in dieser Bekanntmachung enthaltenen Daten wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten keine Gewähr übernommen. Jeder Interessent wird daher aufgefordert, sich über den Zustand/die Lage des Objektes selbst zu informieren und die notwendigen Feststellungen zu treffen. Vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren, welches nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen der VOL unterliegt. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages leitet sich aus der Teilnahme an dem Verfahren nicht ab.
Die Bewerberauswahl soll unter Beteiligung der Stadtverwaltung, der Schulleitung, der Stadt- bzw. Schulelternvertretung, und ggf. der Schülervertretung erfolgen.
Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, dieses Interessenbekundungsverfahren oder die sich anschließenden Bieterverhandlungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden und ggf. einen neuen Prozess zu beginnen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des gesamten Verfahrens oder Teilen hiervon.
Die Stadt Halle (Saale) behält sich weiterhin vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Unterlagen und Erklärungen wie z. B. Nachweise bzgl. Gewerbeanmeldung/Berufsgenossenschaft/Haftpflichtversicherung, sowie ein Testessen zu fordern.
Interessenten und ausgewählte Bieter haben die Kosten für die Teilnahme am gesamten Verfahren selbst zu tragen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Verfahren entstandenen Kosten werden Interessenten und/oder ausgewählten Bietern nicht erstattet, jegliche Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.