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  • Töpfermarkt 2025

    Ausschreibung zum Halleschen Töpfermarkt 2025

    Die Stadt Halle (Saale), nachfolgend auch Veranstalterin genannt, veranstaltet am 18. und 19. Oktober 2025 den Halleschen Töpfermarkt gemäß § 68 der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) in der derzeit gültigen Fassung.
    Der Spezialmarkt wird nach der Maßgabe des § 69 Gewerbeordnung festgesetzt.

    Ort: Marktplatz der Stadt Halle (Saale)

    Verkaufszeiten:
    Samstag         von 10:00 bis 18:00 Uhr
    Sonntag          von 11:00 bis 18:00 Uhr

    Die Zuweisung der Standplätze erfolgt durch die Veranstalterin. Es besteht gemäß § 5 (2) der Marktsatzung kein Anspruch auf einen Standplatz in bestimmter Lage oder Größe sowie auf Erweiterung.

    Die Gebührenberechnung erfolgt nach § 17 Absatz 2 Nummer 4, 6, 7, 8, 9 und 10 der aktuell gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale).

    Teilnehmerkreis:

    Es stehen gemäß der derzeit gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) maximal 90 Standplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Sortimenten zur Verfügung:

    • selbstentworfene und ausschließlich eigenhändig produzierte Töpferei- und Keramikartikel
    • Töpferbedarf und Töpfermaterialien wie Farben, Glasuren, Ton, Werkzeuge u.a.
    • Bewerberinnen und Bewerber, die das Töpferhandwerk vorführen, werden bevorzugt zugelassen. Die zur Handwerksvorführung benötigte Fläche wird nicht berechnet. Dies gilt nur für den Marktplatz.
    • Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen (ein Jahr nach Abschluss) der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle erhalten die Möglichkeit, sich gebührenfrei zu präsentieren
    • Bewerberinnen und Bewerber, die überwiegend nicht selbstgefertigte Gießformen verwenden, werden nicht zugelassen. Wiederverkäufer und Vereine sind vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.

    Für die Sortimente Imbiss, Getränke und Süßwaren stehen zusätzlich Standplätze in begrenztem Umfang zur Verfügung.

    Verkaufseinrichtungen:

    Zugelassen werden attraktive Verkaufstische mit und ohne Schirm und Verkaufskarren sowie Verkaufswagen und Verkaufshütten (wenn hygienisch erforderlich).

    Die Veranstalterin trägt bei der Planung und Durchführung auch dafür Sorge, dass Menschen mit Behinderungen, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern den Halleschen Töpfermarkt ohne fremde Hilfe zweckentsprechend barrierefrei nutzen können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben als Mindestanforderung sicherzustellen, dass die Warenpräsentation auch aus dem Rollstuhl eingesehen werden kann und eine Kontaktaufnahme zum Verkaufspersonal durch alle Besucherinnen und Besucher jederzeit problemlos möglich ist.

    Interessentinnen und Interessenten können ihre Anträge schriftlich bis zum 31. März 2025 an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Sicherheit, Abteilung Stadtordnung, Team Sondernutzung/Märkte, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale), richten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Datum des Posteingangs bei der Stadt Halle (Saale).

    Bewerbung und Zulassungsverfahren:

    Jeder Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse
    • Sortimente bzw. Leistungsangebote
    • Art des Verkaufsstandes
    • Platzbedarf im betriebsbereiten Zustand (Länge mind. 3m, Breite mind. 2m, Höhe, Anbauten, Vorbauten, inklusive Durchgang)
    • verbindliche Angaben über Stromanschlüsse mit Energiebedarf (kW)
    • Vorlage eines Hygienekonzeptes/Hygienemaßnahmen für die Verkaufseinrichtung gemäß der zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden Eindämmungsverordnung

    Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Ablichtung der aktuellen Gewerbeanmeldung/Reisegewerbekarte oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit
    • ein aktuelles Foto vom Verkaufsstand und drei aktuelle Fotos von den Sortimenten (nicht älter als zwei Jahre und nicht größer als A4)

    Eingereichte Bewerbungen, die vorstehende Angaben nicht enthalten, müssen bis zum Bewerbungsschluss eigenständig vervollständigt werden. Es werden keine Angaben oder Unterlagen nachgefordert. Bewerberinnen und Bewerber mit unvollständigen Bewerbungen werden nicht zur Teilnehmerauswahl zugelassen. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.

    Frühere Zulassungen geben keine Gewähr dafür, dass die Betriebsausführung und Standgestaltung weiterhin den Vorstellungen der Veranstalterin entsprechen. Die Bewerbungen oder Zulassungen zum Töpfermarkt in früheren Jahren begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder auf einen bestimmten Platz.

    Die Zulassung zum Halleschen Töpfermarkt 2025 erfolgt auf der Grundlage der Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) in der derzeit gültigen Fassung.

    Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Stadt Halle (Saale) auf Grundlage der derzeit gültigen Marktsatzung der Stadt Halle (Saale) innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ausschreibung durch schriftlichen Bescheid. Für jeden Bescheid werden gemäß § 1 (1) und (2) der derzeit gültigen Verwaltungskostensatzung der Stadt Halle (Saale) Gebühren erhoben. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Standplatzes nach erteilter Zulassung und Zuweisung der Standfläche, ist das Nutzungsentgelt an die Stadt Halle (Saale) zu entrichten.

    Wird nach Ablauf der Beantragungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen festgestellt, die der Veranstalterin nach ihrem Gestaltungswillen wichtig sind, kann die Veranstalterin geeignete Betreiberinnen und Betreiber anwerben und in die Liste der Antragstellerinnen und Antragsteller aufnehmen bzw. die Beantragungsfrist verlängern.

    Eine Rückgabe der eingereichten Unterlagen erfolgt nur auf Antrag und bei Vorlage eines frankierten und adressierten Rückumschlages.

    Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass dessen Durchführung im beabsichtigten Zeitraum nicht durch bundes- und/oder landesgesetzliche Regelungen verboten ist und keine sonstigen rechtlichen Einschränkungen gegeben sein werden. Sollte der Töpfermarkt aus den zuvor genannten Gründen nicht stattfinden können oder während der Dauer der Veranstaltung abgesagt werden, wird trotz Ausschreibung keine Durchführung/Weiterführung der Veranstaltung vollzogen. Die Stadt Halle (Saale) übernimmt in diesem Fall keine Haftung für etwaige Kosten, die in Vorbereitung auf die Teilnahme oder während der Teilnahme am Töpfermarkt entstehen bzw. entstanden sind.      

    Für Rückfragen steht Ihnen Herr Arentz unter der 0345 - 221 1378 oder per E-Mail unter maerkte@halle.de zur Verfügung.