Weihnachtsmarkt Hallmarkt 2026
Interessenbekundung zum Halleschen Weihnachtsmarkt
Vergabe des Hallmarktes
Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, im Rahmen des Halleschen Weihnachtsmarktes den Hallmarkt mit einer Gesamtfläche von ca. 1.200 m² für die Dauer von zunächst drei Jahren ab 2026 zu vergeben. Es besteht eine Option zur Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer konzeptionellen Ausschreibung. Die Gestaltung der Fläche ist grundsätzlich ergebnisoffen, jedoch ist ein in sich geschlossenes thematisches Gesamtkonzept vorzulegen.
Mögliche Themenstellungen können beispielsweise sein:
Winterwald
Märchenwald
Mittelalterdorf
Eigene, innovative Themenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Interessentinnen und Interessenten reichen bitte ein ganzheitliches Veranstaltungskonzept für die Nutzung und Gestaltung des Hallmarktes in Ergänzung zum Halleschen Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz ein.
Im Konzept ist insbesondere auf die Gewährleistung der Kinder- und Familienfreundlichkeit, der Barrierefreiheit, der Nachhaltigkeit einzugehen. Dem Konzept ist ein umfassendes Sicherheitskonzept (inkl. Wachschutz und Zufahrtsschutz) beizufügen. Es sind verbindliche Angaben zu Teilnehmern, Aufbauten und weihnachtlichem Beleuchtungs-, Dekorations- und Gestaltungskonzept zu machen. Zudem sollte eine Aufenthaltsqualität mit Sitzgelegenheiten im Konzept beinhaltet sein. Eine entsprechende grafische Darstellung und ein Entwurf des Flächenkonzeptes sind wünschenswert.
Das Veranstaltungskonzept muss einen deutlich erkennbaren weihnachtlichen und/oder winterlichen Charakter aufweisen und insgesamt qualitativ hochwertig ausgestaltet sein. Der Hallmarkt ist als besinnlicher, familienfreundlicher und atmosphärischer Bereich zu konzipieren. Laute Attraktionen sind ausgeschlossen.
Es können ein Familienfahrgeschäft und zwei kleinere Kinderfahrgeschäfte aufgestellt werden. Die Veranstaltungsfläche ist einzuzäunen und mit Sichtschutz zu versehen. Es sind öffentliche Toiletten vom Veranstalter zu stellen.
Einzelbewerbungen sind zulässig, können jedoch ausschließlich bei Gesamtnutzung des Hallmarktes berücksichtigt werden.
Die Verfahrensweise zum Bezug einheitlicher Glühweintrinkgefäße wird mit der Zulassung bestimmt.
Interessentinnen und Interessenten können ihr Konzept schriftlich bis zum 29. Mai 2026 an die Stadt Halle (Saale), Geschäftsbereich II, Fachbereich Sicherheit, Abteilung Stadtordnung, Team Sondernutzung/Märkte, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale), richten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Datum des Posteinganges bei der Stadt Halle (Saale).
Die Entscheidung über die Vergabe der Fläche erfolgt durch die Stadt Halle (Saale). Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe der Fläche oder auf die Durchführung des Verfahrens besteht nicht.
Jedes Konzept muss folgenden Angaben enthalten:
- Firmenbezeichnung mit genauer Anschrift und Telefonnummer, sowie E-Mail-Adresse
- Leistungsangebot
- verbindliche Angaben über Stromanschlüsse mit Energiebedarf (kW)
- verbindliche Angaben über Wasseranschlüsse
- verbindliche Angaben zum Flächenmanagement
- verbindliche Angaben zur optischen Gestaltung (Dekoration + Beleuchtung)
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Arentz per E-Mail unter maerkte@halle.de zur Verfügung.
Stadt Halle (Saale)
Geschäftsbereich II